Moin.
Falls Sie mit "zweimal abschreiben" meinen, daß Sie für jedes der Gebäude die erhöhte Abschreibung nach §7i in Anspruch nehmen können, ist die Antwort definitiv JA. Nicht zu verwechseln mit der "alten" Abschreibung für Wohneigentum oder der Eigenheimzulage - die bekommt jeder nur EINmal. Der §7i EStG enthält keinerlei Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Objekte. Es ist lediglich mehrfach gefordert, daß die Erhaltungskosten der "sinnvollen" Nutzung dienen müssen und im Einklang mit dem Denkmalschutzgesetz stehen müssen. Ob Sie 1 Gebäude "sinnvoll nutzen" oder 2 oder 5 ist dabei unerheblich. Weil ich aber kein Steuerberater bin und keine Rechtsberatung vornehmen darf ein etwas zurückhaltenderer Tip: reichen Sie Ihre Erklärung mit beiden Objekten ein. Wird eines abgelehnt, bekommen Sie eine rechtssichere Begründung für die Ablehnung geliefert, auf die Sie reagieren können.
Gruß,
Johannes Langfermann