Welche Sanierungsmaßnahmen sind beim Denkmalschutz zwingend vorgeschrieben?

Diskutiere Welche Sanierungsmaßnahmen sind beim Denkmalschutz zwingend vorgeschrieben? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage. Nach langem Suchen habe ich wohl mein Traumobjekt gefunden und...
Grundakten einsehen

Hallo Sophie,

manchmal schwierig Einsicht zu bekommen - die Grundakten sind wichtig. Ausserdem in Schwerin das Landesamt für Denkmalpflege Domhof 4/5. Dort gibt es Unterlagen aller gelistetetn Denkmäler in McPomm. Unbedingt ankucken ! Ausserdem hat die untere Denkmalbehörde einen Erfassungsbogen über das Denkmal.
Und: die Verkäufer sind verpflichtet alle relevanten Dinge zu benennen - die Aussage "unser Eigentum und wir können damit tun was wir wollen" ist nicht hilfreich. Für den Schwarzbau könnte einBestandsschutz ggfs. greifen - aber vielleicht wäre bei dieser Chose ein Gespräch mit einem Notar im Vorab mal hilfreich ?

Frohes Schaffen,
SIbylle
 
Denkmalschutzgesetz

Hallo Sophie!

Im Denkmalschutzgesetz M-V findest Du die Erhaltungspflicht (§6), welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind (§7) und mögliche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung:
§20 Durchsetzung der Erhaltung (z.b. durch Zwangs-/ Bußgeld), Durchführung der Maßnahmen durch das Denkmalamt (das Geld holt sich die Behörde zurück)
§21 Enteignung (wobei da die Hürden wohl ziemlich hoch sind)
...
und welche Strafen es für Ordnungswidrigkeiten gibt (§26)
"(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 150 000 Euro geahndet werden. Wird ohne Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ein Denkmal zerstört, kann eine Geldbuße bis zu 1 500 000 Euro festgesetzt werden."
http://www.landesrecht-mv.de/jporta...oc.id=jlr-DSchGMVpP1&doc.part=X&doc.origin=bs

Aber mal ehrlich: bevor irgendwelche Zwangsmaßnahmen verhängt werden, fließt viel Wasser die Flüsse runter. Man sieht es ja (leider) viel zu oft, dass Denkmale zerfallen oder sogar absichtlich nachgeholfen wird (Dachziegel rausnehmen etc)

Die Eigentümer scheinen mir komisch. Nimm Dir auf jeden Fall jemanden mit zur Besichtigung, der sich mit alter Bausubstanz auskennt - Zimmermann, Architekt z.B. - dann bekommst Du wahrscheinlich schon mehr Klarheit über den baulichen Zustand und die notwendigen Sanierungskosten.

Nochmal zur energetischen Sanierung:
Nicht jede Dämmung ist per se schlecht. Es gibt auch genügend Beispiele, wie man auch alte Bausubstanz verträglich ertüchtigen kann.
Aber das führt hier jetzt erstmal zu weit. Rechtlich abzuklopfen, was überhaupt machbar ist, ist imo zunächst vorrangig.
 
Thema: Welche Sanierungsmaßnahmen sind beim Denkmalschutz zwingend vorgeschrieben?

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