G
GEhlerding
- Beiträge
- 1.146
hallo an alle Heizer,
mit dem Erwerb unseren Hauses erben wir einen an sich sehr schönen Specksteinofen (8 KW, BJ 1999), den wir auch gerne weiter (wie bisher) als gelegentliche Feuerstelle nutzen würden.
Laut Vorbesitzer darf der Ofen vor dem Hintergrund des BImSchG im Rahmen des Bestandschutzes an diesem Ort weiter verwendet werden.
Wer kann sagen, ob das auch gilt, wenn ich einen anderen Zug verwenden möchte, der aber ggw. noch unterhalb des Daches abgebaut ist? Was passiert 2014?
Oder anders: lohnt es sich eigentlich das Ding überhaupt in die Planung aufzunehmen?
Vielen Dank
Götz.
mit dem Erwerb unseren Hauses erben wir einen an sich sehr schönen Specksteinofen (8 KW, BJ 1999), den wir auch gerne weiter (wie bisher) als gelegentliche Feuerstelle nutzen würden.
Laut Vorbesitzer darf der Ofen vor dem Hintergrund des BImSchG im Rahmen des Bestandschutzes an diesem Ort weiter verwendet werden.
Wer kann sagen, ob das auch gilt, wenn ich einen anderen Zug verwenden möchte, der aber ggw. noch unterhalb des Daches abgebaut ist? Was passiert 2014?
Oder anders: lohnt es sich eigentlich das Ding überhaupt in die Planung aufzunehmen?
Vielen Dank
Götz.