Brunnen
Guten Morgen,
die formellen Regeln teilt Ihnen die Untere Wasserbehörde ihres Wohnortes mit.
In NRW jedenfalls gilt:
Das einfache Umleiten von Wasser in existierende Brunnen ist nicht erlaubt. Grund ist der, daß eine eventuelle Verschmutzung des Wassers nicht ausgeschlossen ist und daß es sich hier in jedem Fall um eine erlaubnispflichtige Einleitung in das Grundwasser handelt. Werden Sie dabei erwischt, daß Sie es dennoch tun, drohen empfindliche Bußgelder oder sogar Strafen.
Wenn Sie eine Versickerung planen, sollte dies tunlichst mit Filterung durch die belebte Bodenschicht geschehen, dies ist meist erlaubnisfrei- sofern nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden-. Geht dies nicht, ist u.U. Rigolenversickerung möglich.
Deren Größe können Sie leicht selber ausrechnen: der Normregen muß in einem ersten Schluck hiennpassen, die Durchlässigkeit des Bodens darf bestimmte Kennwerte nicht unterschreiten. Versickerung in bindigem Boden geht also nicht. Versickerung über Schluckbrunnen wird meist nur genehmigt, wenn ein ausreichender Grundwasserflurabstand vorhanden ist. Außerdem geht das wirtschaftliche Interesse der Gemeinde dem Umweltschutz vor ! Wenn Sie also an einen Kanal angeschlossen sind, der Ihr Wasser zur Spülung dringend braucht (verstopfte Kanäle sind ja auch nicht so toll) und wenn die Gemeinde lieber ihre Kanalgebühren hätte , dann muß sie Ihren Antrag nicht genehmigen.
Von der Versickerung ist die reine Regenwassernutzung zu unterscheiden, die das Wasserrecht der Länder nicht berührt. In diesem Fall kaufen Sie eine Zisterne mit Hauswasserwerk und verbuddeln die oder stellen sie in die Garage. Entsprechende Angebote gibt es in PE oder in Beton von zahlreichen Herstellern. Es gibt auch Umdrehgaragen von Zapf, die steckt man unter die Garage und hat dann 22 Kubikmeter Wasserspeicher.
Viel Spaß bei Ihren Wasserspielen