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Funman
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Hallo Experten,
ich möchte auf dieses Thema
http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/rechtliches-umnutzung-stall-zu-garage-239176.html
nochmal zurückkommen. Wie hier geraten, habe ich mich an einen Architekten gewandt. Das Erstgespräch verlief sehr nett und konstruktiv. Wir haben eine weitere Vorgehensweise mit Zeitablauf abgesprochen. Das war dann das letzte, was ich von dem Architekten zur Sache gehört habe. Im Laufe von einigen Monaten habe ich bei gelegentlichen Nachfragen von seiner Mitarbeiterin gehört, daß er sehr beschäftigt ist und keine Zeit hat. Nach Monaten habe ich mir dann einen anderen Architekten gesucht, mit dem sich das Spiel wiederholt hat. Ein dritter Architekt hat mir jetzt klipp und klar gesagt, daß er bis Februar keine Zeit hat, sich meiner Sache anzunehmen. Damit ist die Idee "Architekt" wohl gescheitert.
Der Verkäufer hat vor Monaten selbst formlos eine Bauvoranfrage gestartet, zur "Umnutzung einer Scheune zu einem Lagerraum für private PKW". Dafür liegt jetzt eine Genehmigung vor. Diese geht jedoch nicht auf die Zufahrten oder den Brandschutz und weitere Fragen ein. Im Gegenteil, es steht darin, daß der Schutz des alten Baumbestandes zu gewährleisten ist und der Wurzelbereich nicht überfahren werden darf, dies ist Kronentraufe +1,5 Meter. Genau dies ist aber notwendig, um von der Grundstückseinfahrt zu den Toren des Gebäudes zu gelangen. Und genau dies wollte ich von der unteren Naturschutzbehörde in einer Bauvoranfrage geklärt wissen, vor dem Kauf. Theoretisch wäre es noch möglich, eine neue Grundstückszufahrt von der öffentlichen Straße aus anzulegen, was das für Konsequenzen hat, kann ich jetzt aber überhaupt nicht absehen. Und auch die wäre teilweise im Wurzelbereich der Bäume.
Auch ist die Frage des vorbeugenden Brandschutzes noch völlig ungeklärt. Der Vorbescheid weist darauf hin, daß dies in einer Baugenehmigung zu klären ist. Aber genau das wollte ich in einer Voranfrage geklärt haben. Ich werde nicht kaufen, bevor ich nicht z.B. Auflagen zum Brandschutz absehen kann.
Der Verkäufer räumt mir jetzt ein, zu kaufen oder vom Vorvertrag zurückzutreten. Der Nachbar, der schon den übrigen Teil des Hofes gekauft hat, möchte jetzt auch noch die restliche Scheune kaufen.
Was soll ich jetzt tun? Trotzdem kaufen und hoffen daß ich nachträglich das Nötige genehmigt bekomme oder das Projekt sterben lassen?
Grüße, Hajo
ich möchte auf dieses Thema
http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/rechtliches-umnutzung-stall-zu-garage-239176.html
nochmal zurückkommen. Wie hier geraten, habe ich mich an einen Architekten gewandt. Das Erstgespräch verlief sehr nett und konstruktiv. Wir haben eine weitere Vorgehensweise mit Zeitablauf abgesprochen. Das war dann das letzte, was ich von dem Architekten zur Sache gehört habe. Im Laufe von einigen Monaten habe ich bei gelegentlichen Nachfragen von seiner Mitarbeiterin gehört, daß er sehr beschäftigt ist und keine Zeit hat. Nach Monaten habe ich mir dann einen anderen Architekten gesucht, mit dem sich das Spiel wiederholt hat. Ein dritter Architekt hat mir jetzt klipp und klar gesagt, daß er bis Februar keine Zeit hat, sich meiner Sache anzunehmen. Damit ist die Idee "Architekt" wohl gescheitert.
Der Verkäufer hat vor Monaten selbst formlos eine Bauvoranfrage gestartet, zur "Umnutzung einer Scheune zu einem Lagerraum für private PKW". Dafür liegt jetzt eine Genehmigung vor. Diese geht jedoch nicht auf die Zufahrten oder den Brandschutz und weitere Fragen ein. Im Gegenteil, es steht darin, daß der Schutz des alten Baumbestandes zu gewährleisten ist und der Wurzelbereich nicht überfahren werden darf, dies ist Kronentraufe +1,5 Meter. Genau dies ist aber notwendig, um von der Grundstückseinfahrt zu den Toren des Gebäudes zu gelangen. Und genau dies wollte ich von der unteren Naturschutzbehörde in einer Bauvoranfrage geklärt wissen, vor dem Kauf. Theoretisch wäre es noch möglich, eine neue Grundstückszufahrt von der öffentlichen Straße aus anzulegen, was das für Konsequenzen hat, kann ich jetzt aber überhaupt nicht absehen. Und auch die wäre teilweise im Wurzelbereich der Bäume.
Auch ist die Frage des vorbeugenden Brandschutzes noch völlig ungeklärt. Der Vorbescheid weist darauf hin, daß dies in einer Baugenehmigung zu klären ist. Aber genau das wollte ich in einer Voranfrage geklärt haben. Ich werde nicht kaufen, bevor ich nicht z.B. Auflagen zum Brandschutz absehen kann.
Der Verkäufer räumt mir jetzt ein, zu kaufen oder vom Vorvertrag zurückzutreten. Der Nachbar, der schon den übrigen Teil des Hofes gekauft hat, möchte jetzt auch noch die restliche Scheune kaufen.
Was soll ich jetzt tun? Trotzdem kaufen und hoffen daß ich nachträglich das Nötige genehmigt bekomme oder das Projekt sterben lassen?
Grüße, Hajo