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Brigitte Varas
Guest
Meine freundlichen Nachbarn haben mich mal wieder angezeigt. Diesmal möchte nun das Bauamt in unser Haus (Ortstermin) um festzustellen, ob in einer gemeinsamen Brandwand der Hausschwamm ist. Stellt sich nun die Frage, hat die Stadt das Recht, das Haus zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Im Nachbarhaus wurde eine 1qm große Fläche mit abgestorbenem Altbefall entdeckt und schon saniert Bohrlochtränkung usw..
Selbstverständlich würden und hätten wir einen Befall umgehend saniert um unser Haus zu schützen. Frage ist. Hat die Stadt hier ein Recht das Objekt zu betreten?
Selbstverständlich würden und hätten wir einen Befall umgehend saniert um unser Haus zu schützen. Frage ist. Hat die Stadt hier ein Recht das Objekt zu betreten?