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Katja Funke & Steffen Behnke
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Hallo Leute,
wir haben bei Recherchen im Netz folgende Ankündigung gefunden:
"Aus undichten privaten Abwasserleitungen wird durch austretendes Abwasser der Boden und das Grundwasser verunreinigt. Die meisten Grundstückseigentümer wissen dieses nicht, denn die privaten Abwasserleitungen liegen in der Erde und eventuelle Schäden sind nicht sichtbar. Um das Grundwasser zu schützen, ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, dass das Grundwasser bis 2015 einen "guten mengenmäßigen und chemischen Zustand" aufweist.
Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer Ihre privaten Abwasserleitungen auf dem Grundstück bis spätesten Ende 2015 auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Für den Vollzug der Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung ist in der Stadt Leipzig das Sachgebiet Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verkehrs- und Tiefbauamt verantwortlich.
Zum Schutz des Gebäudes ist die Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen, dass ein ausreichender Rückstauschutz aller Abläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, vorhanden ist und die Grundleitungen dicht sind. Die Pflicht zur Überprüfung der Anlage liegt bei Ihnen."
(O-Ton http://www.wasser-leipzig.de/index.php?session=49f59a38f8284973dbac8702061115b&page=709)
Das soll ja wohl heissen, da Bundesgesetz, dass selbst Denkmalbesitzer ganzer alter Bauernhöfe von nicht geringem Ausmass sämtliche Abwasserleitungen prüfen lassen müssen!!! Wie stellen die sich das denn vor? Mal abgesehen vom nicht unerheblichen (für uns nicht machbaren) finanziellen Aufwand - sollen wir jeden qm Feldstein aufm Hof fotografieren und durchnummerieren (Ensemble geschützt), um an die Abflüsse zu kommen??? Oder dürfen sich die "städtischen" Kanalfirmen goldene Nasen verdienen? Na, dann mal noch schnell so eine Firma gegründet - dann können wir uns diesen Spass vielleicht leisten!
...Leute, schon mal drüber nachgedacht???
wir haben bei Recherchen im Netz folgende Ankündigung gefunden:
"Aus undichten privaten Abwasserleitungen wird durch austretendes Abwasser der Boden und das Grundwasser verunreinigt. Die meisten Grundstückseigentümer wissen dieses nicht, denn die privaten Abwasserleitungen liegen in der Erde und eventuelle Schäden sind nicht sichtbar. Um das Grundwasser zu schützen, ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, dass das Grundwasser bis 2015 einen "guten mengenmäßigen und chemischen Zustand" aufweist.
Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer Ihre privaten Abwasserleitungen auf dem Grundstück bis spätesten Ende 2015 auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Für den Vollzug der Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung ist in der Stadt Leipzig das Sachgebiet Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verkehrs- und Tiefbauamt verantwortlich.
Zum Schutz des Gebäudes ist die Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen, dass ein ausreichender Rückstauschutz aller Abläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, vorhanden ist und die Grundleitungen dicht sind. Die Pflicht zur Überprüfung der Anlage liegt bei Ihnen."
(O-Ton http://www.wasser-leipzig.de/index.php?session=49f59a38f8284973dbac8702061115b&page=709)
Das soll ja wohl heissen, da Bundesgesetz, dass selbst Denkmalbesitzer ganzer alter Bauernhöfe von nicht geringem Ausmass sämtliche Abwasserleitungen prüfen lassen müssen!!! Wie stellen die sich das denn vor? Mal abgesehen vom nicht unerheblichen (für uns nicht machbaren) finanziellen Aufwand - sollen wir jeden qm Feldstein aufm Hof fotografieren und durchnummerieren (Ensemble geschützt), um an die Abflüsse zu kommen??? Oder dürfen sich die "städtischen" Kanalfirmen goldene Nasen verdienen? Na, dann mal noch schnell so eine Firma gegründet - dann können wir uns diesen Spass vielleicht leisten!
...Leute, schon mal drüber nachgedacht???