A
anonymus
Guest
hallo,
gerade kam die Baugenehmigung für die neue Gaube meines 30er Jahre Siedlerhäuschens.
Als Auflage habe ich:
"Die Erklärung des Nachweiserstellers zum Wärmeschutznachweis gemäß §14(1) BauVorlVO M-V und der Wärmeschutznachweis / Energieausweis im Original müssen spätestens mit Baubeginnanzeige vorliegen"
Das macht mich ratlos. Die Architektin kannte das auch nicht.
Bedeutet das, ich brauche einen Energiepaß für mein ganzes Haus, nur weil eine Gaube eingebaut wird?
Brauche ich einen Mini-Energiepaß für eine 2,5m breite und 2m lange Gaube?
Das Haus ist z.Zt. Baustelle und unbewohnt (unbewohnbar), ein Energiepaß des Ist-Zustandes wäre verheerdend (einfache Fenster, Ofenheizung etc, so eines von den Schnäppchenhäusern eben) und damit rausgeschmissenes Geld.
Bevor ich mich jetzt das Wochenende lang aufrege, kann mir jemand hier das Behördengeschwurbel übersetzen?
vielen Dank.
gerade kam die Baugenehmigung für die neue Gaube meines 30er Jahre Siedlerhäuschens.
Als Auflage habe ich:
"Die Erklärung des Nachweiserstellers zum Wärmeschutznachweis gemäß §14(1) BauVorlVO M-V und der Wärmeschutznachweis / Energieausweis im Original müssen spätestens mit Baubeginnanzeige vorliegen"
Das macht mich ratlos. Die Architektin kannte das auch nicht.
Bedeutet das, ich brauche einen Energiepaß für mein ganzes Haus, nur weil eine Gaube eingebaut wird?
Brauche ich einen Mini-Energiepaß für eine 2,5m breite und 2m lange Gaube?
Das Haus ist z.Zt. Baustelle und unbewohnt (unbewohnbar), ein Energiepaß des Ist-Zustandes wäre verheerdend (einfache Fenster, Ofenheizung etc, so eines von den Schnäppchenhäusern eben) und damit rausgeschmissenes Geld.
Bevor ich mich jetzt das Wochenende lang aufrege, kann mir jemand hier das Behördengeschwurbel übersetzen?
vielen Dank.