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Heike Schenk
Guest
Hallo an alle Forumsmitglieder,
ich habe mir schon des öfteren Rat für unsere Haussanierung hier in den Forumsbeiträgen geholt und möchte heute nun selbst eine Frage stellen. Wir sind dabei (in den letzten Zügen), ein ca. 160 Jahre altes Fachwerk- und Bruchsteinmauerwerkshaus zu sanieren. Hierfür hatten wir mit der Planung einen Architekten beauftragt, welcher sich mit gesundem Bauen auskennt (hier über das Forum ausgewählt). Dieser hatte für die Decken (Holzschalung) und Wände (Lehmsteinmauerwerk bzw. Blähtonmauerwerk als innere Vormauerung, in Leibungen Bruchstein) reinmineralischen Lehmputz mit Gewebeeinlage in der 1. Putzschicht ausgeschrieben. Die Bauüberwachung der Ausführungsfirma haben wir selbst übernommen. Diese Firma behauptet nun, dass eine Gewebeeinlage in der 1. Putzlage - grundsätzlich oder ggf. auch nur bei reinmineralischem Lehmputz - nicht möglich ist und will eine Zwischenlage für das Aufbringen des Gewebes bezahlt haben.
Leider ist der Architekt gerade im Urlaub, sodass ich mich hier an Sie wende. In den Außenwandbereichen mit Wandheizung kann ich dieser Argumentation vielleicht noch folgen, da durch Unebenheiten (der Aufmauerung, der Wandheizung) die Unterputzstärken teilweise doch ziemlich groß waren und es ggf. ein Trocknungsproblem gegeben hätte. Für die übrigen Wand- und Deckenbereiche ist es für mich nicht akzeptabel. Wie sind die baufachlichen Erfahrungswerte? Wird das Gewebe grundsätzlich in die 1. Lage eingelegt, wie ausgeschrieben, oder was könnte dagegen sprechen?
Danke im Voraus für Ihre Antworten.
Viele Grüße,
Heike Schenk
ich habe mir schon des öfteren Rat für unsere Haussanierung hier in den Forumsbeiträgen geholt und möchte heute nun selbst eine Frage stellen. Wir sind dabei (in den letzten Zügen), ein ca. 160 Jahre altes Fachwerk- und Bruchsteinmauerwerkshaus zu sanieren. Hierfür hatten wir mit der Planung einen Architekten beauftragt, welcher sich mit gesundem Bauen auskennt (hier über das Forum ausgewählt). Dieser hatte für die Decken (Holzschalung) und Wände (Lehmsteinmauerwerk bzw. Blähtonmauerwerk als innere Vormauerung, in Leibungen Bruchstein) reinmineralischen Lehmputz mit Gewebeeinlage in der 1. Putzschicht ausgeschrieben. Die Bauüberwachung der Ausführungsfirma haben wir selbst übernommen. Diese Firma behauptet nun, dass eine Gewebeeinlage in der 1. Putzlage - grundsätzlich oder ggf. auch nur bei reinmineralischem Lehmputz - nicht möglich ist und will eine Zwischenlage für das Aufbringen des Gewebes bezahlt haben.
Leider ist der Architekt gerade im Urlaub, sodass ich mich hier an Sie wende. In den Außenwandbereichen mit Wandheizung kann ich dieser Argumentation vielleicht noch folgen, da durch Unebenheiten (der Aufmauerung, der Wandheizung) die Unterputzstärken teilweise doch ziemlich groß waren und es ggf. ein Trocknungsproblem gegeben hätte. Für die übrigen Wand- und Deckenbereiche ist es für mich nicht akzeptabel. Wie sind die baufachlichen Erfahrungswerte? Wird das Gewebe grundsätzlich in die 1. Lage eingelegt, wie ausgeschrieben, oder was könnte dagegen sprechen?
Danke im Voraus für Ihre Antworten.
Viele Grüße,
Heike Schenk