Kaufen zum (fast) Grundstückspreis?

Diskutiere Kaufen zum (fast) Grundstückspreis? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo liebe Community! Ersteinmal stelle ich mich kurz vor, da dies hier mein erster Beitrag ist: Ich wohne seit ca. drei Jahren sehr glücklich...
Sicherheitsbedenken

Moin allerseits!

Tja, ich muss zugeben, dass es auf den Bildern in der Tat so aussieht, als käme die Sicherheit viel zu kurz. Ganz so ist es aber nun auch nicht. Meine eigene Sicherheit ist mir im eigenen Sinne und im Sinne der Familie schon wichtig.
Auf diesem Bild seht Ihr mich das erste Mal wirklich bei der Arbeit.
Ich wurde sogar belächelt, warum ich denn oben im Dachstuhl einen Helm trage und warum ich mich anseile, nur weil ich "mal eben" nach da hoch will...

Vor einem Besuch der Bau-BG habe ich keine Angst. Sie kann mich gern jederzeit auf der Baustelle besuchen und mir beim Arbeiten zusehen! Ich denke, dass ich nichts zu verbergen habe?!

Wenn ich falsch liege, dann korrigiert mich bitte, damit ich es richtig machen kann. Danke!

Viele Grüße!
 
Ganz einfach

geh auf die Internetseite der BG und melde den Bau an.
Der Rest kommt per Post.Mußt ja nicht rein schreiben wie lange Du schon da arbeitest.Ich oder wir als Beitragszahler werden es Dir danken.
 
BG Bau

Es ist egal, ob Du einen oder 5 Helme trägst, das interessiert erst mal nicht.
Das ist eine gesetzliche Pflichtversicherung mit der Betonung auf Pflicht.
Wichtig ist die Anmeldung und das Bezahlen.

Viele Grüße
 
@ Georg

Das betrifft aber doch nicht die Eigenleistung der Bewohner bzw. Eigentümer, oder?

Freunde, Nachbarn etc. ist klar. Die müssen angemeldet werden. Ich habe weiland natürlich alles alleine gemacht.

Grüße

Thomas
 
So...

...würde ich das auch verstehen, Thomas.

Ich habe bisher auch alles alleine gemacht (aber wirklich).
Die Pflichtversicherung würde ich für gewerbliche Unternehmen sehen (so verstehe ich zumindest den Wortleut betreffend der Zuständigkeit der BG)
 
BG Bau

Stimmt, nicht die Eigenleistung.
Aber erklär mal einem Kontrolleur, das Du alles selber gemacht hast.
Die sind wie Finanzbeamte. Für die sind alle erst mal Steuerhinterzieher, Du mußt beweisen das Du es nicht bist.
Deshalb schnell anmelden.

Viele Grüße
 
Also so langsam...

... kommt mir das hier komisch vor! Eigentlich wollte ich Euch nur Bilder meines Fachwerkhäuschens zeigen und es endet in Antworten, bei denen mir unterstellt wird, dass ich irgendwelche Vorschriften, Versicherungen usw. nicht korrekt einhalte oder anmelde.

Ich kann dazu nur Folgendes sagen, nachdem ich auf der Internetseite der Bau BG genau nachgelesen habe:
- Der Bauherr und die Bauherrin müssen der BauBG garnichts melden, wenn sie selbst arbeiten. Die Meldepflicht gilt nur, wenn andere Helfer (Angestellte, Freunde, Nachbarn usw.) auf der Baustelle tätig sind, richtig?!
Dazu Zitat der BauBG: "Arbeiten außer dem Bauherrn und seiner Ehefrau auch Dritte mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden,..."

- Z.Zt. wird gar nicht gebaut, weil es erst im Frühjahr weitergeht.

- In diesem Jahr (wahrscheinlich ab März) werde ich wohl jemanden für Hilfsarbeiten einstellen, damit es schneller voran geht. Genau weiß ich das aber noch nicht. Nach Eurem Tipp habe ich die Meldung dafür natürlich gleich eben per Internetseite der BauBG ausgeführt. Ich müsste also demnächst Post von denen bekommen.

Wenn ich nicht alles komplett falsch verstehe, dann sieht es in der Tat so aus: Die Bauherren selbst können so viel arbeiten, bauen, machen und tun wie sie wollen. Das interessiert die BauBG nicht.
Und ich versichere Euch, dass ich seit dem Kauf (außer jetzt bei Schnee) so gut wie jede freie Minute auf dem Bau verbringe!
In der Woche bin ich abends meist noch bis zum Einbruch der
Dunkelheit da, den kompletten Samstag wird gearbeitet und sonntags laufen dann leise Arbeiten wie aufräumen, streichen usw.
Uns macht es einen riesigen Spaß und ich lasse mir von Euch nicht die Freude daran nehmen.

Wenn es jetzt noch Vorwürfe gibt, dann bitte her damit! Ansonsten war es das erstmal von meiner Seite.

Viele Grüße & ein schönes Wochenende!
 
na denn...

...gutes Gelingen. Über den Berg scheint Ihr ja schon zu sein.

Grüße

Thomas
 
Es betrifft nicht die Eigenleistung des Bauherren und ggf. des Ehepartners. Versicherungsschutz/-Pflicht besteht grundsätzlich auch für Helfer bei privaten Bauarbeiten.
Der Versicherungsschutz besteht automatisch, egal ob angemeldet oder nicht oder bezahlt oder nicht oder ob entgeltlos, Schwarzarbeiter oder nicht.

Deshalb sind die Strafen gerechtfertigt heftig wenn man dabei erwischt wird.

Gruß aus Wiesabaden,
Christoph Kornmayer
 
Ich glaube...

...beweisen müsste ich nichts. Wenn ein Kontrolleur von mir Geld haben wollte, müsste er es mir beweisen, dass ich nicht alles selbst gemacht habe.

Ich gehöre nunmal zu solchen Blödmannern (ich vermute Christian auch), die alles selbst machen. Und wenn ich von Eigenleistung spreche, dann meine ich auch eine solche. Wenn mein Nachbar die faulen Balken ersetzt, ist das keine Eigenleistung.

Offenbar wurde (wird) hier ein wenig aneinander vorbeigeredet, gell?

Würde ich mir dazu noch Freunde, Bekannte, Verwandte und Schwarzarbeiter auf den Hof holen, diese dann bei der BG anmelden und dafür bezahlen und schlußendlich auch noch für deren Bockmist gerade stehen müssen, würde ich mich lieber völlig ausklinken, die Beine hochlegen und die Arbeiten durch ein Fachunternehmen ausführen lassen.

Wenn "alles" (Heizung, Strom, schließe ich für mich da aus) alleine gemacht wird, muß man zwar auch für Bockmist gerade stehen, aber eben nur für den Eigenen. Und bevor man sich zu sehr über sich selbst ärgert, informiert man sich eben wie, was, wann, und wo zu machen ist. Nicht etwa um die örtlichen Unternehmen um ihre Aufträge zu bringen, nein, sondern weil es Spaß macht handwerklich tätig zu sein und ein zufriedenstellendes Ergebnis fertig zu bringen.

Laß dich nicht entmutigen, Christian. Mir gefällt das Ergebnis.

Gruß
Martin
 
Unfallversicherung

Irgendwie bin ich wieder mal bei dem Problem angelangt, das ich etwas schreibe, WAS KEINER VERSTEHEN WILL.

Nun gut, es ist nicht mein Skalp, um den es hier geht.
Ich empfehle Euch DRINGENDST! das Merkblatt für private Bauherren von der Bau BG herunterzuladen und durchzulesen.

Da werdet Ihr finden, das:
- jeder Bauherr auch bei privaten Bauvorhaben VERPFLICHT ist, dieses Bauvorhaben zu anzumelden, egal ob reine Eigenleistung oder nicht(für den Eigenleistungsanteil muß man zwar nicht zahlen, man ist aber auch nicht bei der Bau- BG versichert),

- wer das nicht macht und bei Kontrollen erwischt wird, neben der Strafe auch eine Nachberechnung erhält, die auf der Basis einer SCHÄTZUNG der Kontrolleure erfolgt (Ihr könnt dann ja gern vor Gericht dagegen klagen),

- nicht die Kontrolleure, IHR müsst dann beweisen, das alles in Eigenleistung erfolgte, das ist nicht realisierbar.

- Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln sind auch die Bauherren mitversichert und haben zu zahlen.

Wenn Ihr wissen wollt, ob Kontrolleure kommen oder nicht:
Wir Deutschen sind nicht nur das (gewesene) Volk der Dichter und Denker, sondern auch das Volk der Denunzianten.
Misslaunige Bauunternehmer, die keinen Auftrag bekommen haben oder zuwenig Werklohn, missgünstige Planer, neidische Nachbarn, reicht das?
Nicht zu vergessen: Die Bauämter und die Bewilligungsstellen für Fördermittel sind auch Informationsquellen für die BG.

Dann träumt mal schön weiter
 
Lieber Georg...

...so sehr ich Deine Beiträge und Dein fachliches Know How schätze, so sehr habe auch ich das Gefühl, dass manch einer nicht versteht was ich hier schreibe.

Es geht natürlich nicht darum irgendjemanden zu "besch..." noch darum unwahre Angaben zu machen.

Ich für meinen Teil MUSS jedes Bauvorhaben anmelden, bzw. beantragen, da meine Hütte unter Denkmalschutz steht. Dass dabei die Behörden zusammenarbeiten, habe ich auch schon gemerkt. Mein letzter denkmalschutzrechtlicher Bauantrag bezog sich auf die "Erneuerung des Innenwandaufbaus eines Raumes". Die Erneuerung war notwendig, weil der Innenwandaufbau im Zuge der Fachwerksanierung entfernt werden musste (und zwar von mir).

Wenige Wochen nach dem Antrag bekam ich Post vom Finanzamt, da der Einheitswert neu berechnet werden müsse. Ich würde offenbar eine Zugewinnung von Wohnraum planen.

Mit einem Hinweis von mir, dass die Maßnahme allenfalls der Verringerung des "Einheitzwertes" dient (Heizkostenersparniss), der Raum aber von jeher als Wohnraum genutzt wurde, war die Sache erledigt.

Sobald eine Behörde im Spiel ist, werden automatisch auch andere Instanzen hinzugezogen.

Da hast du Recht.

Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass die Herrschaften von der BG schon längst hiergewesen wären, wenn es von Relevanz wäre.
Wären da nicht auch die zuständigen Behörden in der Pflicht den Bauherren darüber zu informieren?

Alles was ich über die BG erfahren habe, habe ich hier im Forum erfahren. Also weit ab von jeglicher Bauleistung. Ist doch merkwürdig, oder?

Und wenn du schreibst dass der Beweis der reinen Eigenleistung nicht realisierbar ist, wie soll denn der Gegenbeweis erfolgen das es nicht so ist?

Außerdem frage ich mich wo du lebst!

"Misslaunige Bauunternehmer, die keinen Auftrag bekommen haben oder zuwenig Werklohn, missgünstige Planer, neidische Nachbarn".

Ist so was bei euch an der Tagesordnung? Ich kenne das nicht!

Grüße
in den Sonntag
Martin
 
Bau BG

Ich habe solche Fälle schon erlebt;
Bekannte sprachen mich an, denen so etwas passiert war.
Sie erhielten eine Strafe und einen Nachberechnungsbescheid, die saftig waren.
Es ist mir völlig egal, was Ihr mit den Informationen macht oder nicht, es ist nicht mein Geld.
Ich muß nicht missionieren.
Ich wundere mich nur über soviel Naivität.

Viele Grüße
 
Naivität?...

...ich glaube nicht!

Missionieren? Ja, schon ein bisserl, oder?

Natürlich kann es dir egal sein, was der private Bauherr mit seinem Geld macht. Es kann dir auch egal sein, was der "Private" mit den Informationen macht.

Ich bleibe aber bei meinem Standpunkt: Wenn der private Bauherr sein Bauvorhaben über eine BG (die Betonung liegt auf "eine") absichern muß, dann soll doch bitte diese BG aktiv werden und die Bauherren informieren.

Oder soll der "private Bauherr" aufs "Blaue" Informationen einholen was sein muß und was nicht?

Diese ganze Disskussion erinnert mich ein wenig an die Gepflogenheiten der GEZ ("Heute schon gezahlt?").

Allerdings, werden die ja auch "hyperaktiv" und klingeln an jeder Tür, an der sie Einnahmen vermuten.

Die Hinweise auf die "Pflichtmitgliedschaft" in einer Berufsgenossenschaft (man lese "Berufs" genossenschaft) interessieren mich wirklich nicht. Mein "Beruf" ist ein anderer.

Und wenn dann doch mal ein "Kontrolleur" bei mir aufschlägt, bin momentan etwas streitbar. Das wird lustig!

Grüße
Martin
 
BBG

Hallo Martin,
Früher , als man in Hessen für jede Baumaßnahme eine Baugenehmigung brauchte, war immer ein Zettel von der Bauberufsgenossenschaft dabei.
Nach 2004 hat man dann den §56 und §55 eingeführt.
§56 :in beplanten Gebieten muss der Bauherr der Gemeinde und der Bauaufsicht das Vorhaben mitteilen.
§55: Der Bauherr muss nur der Gemeinde das Vorhaben mitteilen.
In beiden Fällen hat sich der Bauherr eines Entwurfsverfassers und eines nachweisberechtigten Ingenieurs zu bedienen. Hier muss der Entwurfsverfasser den Bauherren über die Pflichten gegenüber der BBG informieren.
Die BBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Helfer auf einer Baustelle sind "von Amt`s wegen" versichert.
Wenn was passiert und die Arbeitsschutzrichtlinien nicht eingehalten wurden,gibt es richtig Ärger: Für den Bauherren und den Bauleiter.

Bei der Gartenbauberufsgenossenschaft ist es noch schlimmer:

Jeder der ein Grundstück von mehr als 2500 qm hat, wird Zwangsmitglied.

viele Grüße
 
Thema: Kaufen zum (fast) Grundstückspreis?

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