J
julia
Guest
Zwei neu zu errichtende Doppelhaushälften sollen durch eine (Brandschutz)-Tür miteinander verbunden werden und teilweise gemeinsam genutzt werden.
Ist dies baurechtlich (Nieders.) in Ordnung, bzw. könnte es dabei baurechtliche Bedebnken/Schwierigkeiten geben?
Wäre die Abgeschlossenheit gewährleistet?
Oder müsste im Fall des Verkaufs einer DH-Hälfte die Tür entfernt und die Öffnung nachträglich durch eine Brandschutzwand verschlossen werden?
Ist dies baurechtlich (Nieders.) in Ordnung, bzw. könnte es dabei baurechtliche Bedebnken/Schwierigkeiten geben?
Wäre die Abgeschlossenheit gewährleistet?
Oder müsste im Fall des Verkaufs einer DH-Hälfte die Tür entfernt und die Öffnung nachträglich durch eine Brandschutzwand verschlossen werden?