F
Fridolin
Guest
Wir haben im März letzten Jahres ein ca 300J altes Fachwerkhaus, nebst Ladenlokal, Werkstatt und Hinterhäuschen gekauft. Nun zu unserem Problem: im Speicher des Vorderhauses leben zwei Personen mittleren ALters mit starken Alkoholproblemen. (...ja, kein halbegs intelligenter Mensch hätte dieses Ensamble gekauft)
Der eine der beiden hat eine gesetzliche Betreuung. Nach Ablauf der Eigenbedarfskündigung, bekamen wir einen anwaltlichen Schrieb: es sei den Herren nicht zuzumuten in eine neue Bleibe umzusiedeln. Nach ewigen hin-und-her, wieder Auszug unsererseits, Angeboten an die Betreuerin etc. war gestern mein Architekt da und meinte nur: "Den Speicher hat im Leben kein Bauamt abgenommen...nach Schwelm bist du die in drei Wochen quitt" (Super, aber was ist dann mit mir, hätte ich das nicht eigentlich vor dem Kauf klären müssen. Möchte mich ungern vor Gericht wiederfinden)
Heute habe ich trotzdem einen Termin im hiesigen Bauamt um die Akten einzusehen.
Hat jemand Erfahrung damit?
Der eine der beiden hat eine gesetzliche Betreuung. Nach Ablauf der Eigenbedarfskündigung, bekamen wir einen anwaltlichen Schrieb: es sei den Herren nicht zuzumuten in eine neue Bleibe umzusiedeln. Nach ewigen hin-und-her, wieder Auszug unsererseits, Angeboten an die Betreuerin etc. war gestern mein Architekt da und meinte nur: "Den Speicher hat im Leben kein Bauamt abgenommen...nach Schwelm bist du die in drei Wochen quitt" (Super, aber was ist dann mit mir, hätte ich das nicht eigentlich vor dem Kauf klären müssen. Möchte mich ungern vor Gericht wiederfinden)
Heute habe ich trotzdem einen Termin im hiesigen Bauamt um die Akten einzusehen.
Hat jemand Erfahrung damit?