Hausschwamm nach Brand

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Anna

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Ich kopiere meinen Foreneintrag einer Rechtsberatungsseite hierher. Vielleicht fällt euch hilfreiches ein. Man muss in diesem Forum allgemein halten. Deshalb der unpersönliche Stil.

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Hallo,
vor eineinhalb Jahren ist ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus ca. zu einem Drittel abgebrannt. Es wurde Brandstiftung im hinteren Nachbarhaus festgestellt. Die Sanierung wurde bis vor zwei Monaten durch das Denkmalamt und die Gebäudeversicherung verschleppt .

Die beiden Häuser haben diesselbe Gebäudeversicherung und denselben Schadensgutachter. Die Versicherung hat dem Besitzer des hinteren Hauses nichts erstattet, da in diesem Haus brandgefährliche Gegenstände gelagert wurden und der Versicherung nicht die erhöhte Gefahr gemeldet wurde. Allerdings hat die Versicherung die Abrisskosten für das hintere Haus übernommen, um den Schaden am vorderen Haus zu mindern.
Die Häuser grenzen unmittelbar aneinander an, teilen sich sogar Wände. Deswegen konnte am vorderen Haus nicht mit der Sanierung begonnen werden. Das hintere Haus, in dem der Brand gelegt wurde, wurde voerst nur bis zum ersten Stock eingerissen.

Danach gab es ein halbes Jahr lang kein Weiterkommen. Vor dem endgültigen Abriss mussten noch Gas- und Wasseranschlüsse entfernt werden. Diese Kosten, 4000 €, wollte die Versicherung nicht übernehmen. Die Versicherung hoffte auf eine Kostenübernahme durch die Stadt, die Stadt hoffte das Umgekehrte. Der Besitzer des hinteren Hauses ist insolvent. Dann kam der Winter und damit war wieder keine Sanierung möglich.

Also langer, langer Stillstand.

Die Nachbarn zur linken Seite des Hauses wollen verkaufen. Dieses Haus ist ein großes Baudenkmal und war schon vor dem Brand sanierungsfällig. Ein Privatverkauf ist extrem unwahrscheinlich und unrealistisch. Die Hoffnung der Eigentümer war ein Kauf durch die Stadt. Das wurde in der Stadtverwaltung heiß diskutiert. Dann gab es einen Veruntreuungsverdacht gegen den Bürgermeister.

Zahlungsstopp. Von Denkmalamt und Stadtverwaltung ist nichts mehr zu erwarten. Kein Kauf, keine Zuschüsse, keine Schadensabwendung.

Also steht das linke Haus, das große Baudenkmal weiter. Um die Arbeiten am ersten Haus weiterführen zu können, müsste ein Teil des Hauses abgerissen werden, der sowieso nicht zu retten ist. Die Gebäudeversicherung des großen Hauses hat die Übernahme der Abbruchkosten zugesagt. Der Nachbar unternimmt trotz gesicherter Kosten und rechtlicher Verpflichtung nichts. Was ebenfalls extrem dämlich ist, da die Versicherung den Schaden nur innerhalb der ersten drei Jahre begleichen muss. Die Zeit läuft.

Das vordere Haus schien in der Zwischenzeit zu trocknen. Die Versicherung fand Trocknungsgeräte überflüßig. Die Eigentümer haben sich überzeugen lassen (wie dämlich), das Haus permanent zu beheizen.
Ein Fehler.

1. Nun will die Versicherung die Heizkosten nur zur Hälfte übernehmen.

2. Die Versicherung hat nur das übliche eine Jahr die Miete für die Notwohnung übernommen. Absurderweise konnte diese Wohnung im Winter nicht beheizt werden, da die Heizkosten so enorm waren, dass Mieter samt Kindern lieber auf dicke Strickjacken, gestrickte Strümpfe und Wärmflaschen zurückgriffen. Die Mieter hofften bald wieder in das eigene Haus einzuziehen und haben auf einen erneuten Umzug verzichtet. Kulanz seitens der Versicherung wäre möglich gewesen. Antrag abgelehnt.

3. Überrasschung: Das Haus war gar nicht vollständig getrocknet (was auch sonst).


In den Häusern blühen Schimmelpilz- und Schwammsorten. Eine Pilzzucht würde neidisch. Und - worst case - auch der Echte Hausschwamm ist dabei.

Das vordere Haus war von Feuer und Löschwasser beträchtlich geschädigt. Mit einem zusätzlichen Schwammbefall wird das Haus nicht zu retten sein. Die Sanierung würde ebensoviel Schaden verursachen wie der Schwamm.

Heikle Situation, denn: es gibt altes, wahrscheinlich totes Hausschwamm-Mycel im Haus. Man findet es unter Dielen, die seit hundert Jahren nicht angehoben wurden oder hinter einer Bretterverschalung, die um 1900 angebracht wurde.

Der Echte Hausschwamm kann in einer Trockenstarre Jahrzehnte überleben. Vergangene Renovierungsarbeiten lassen darauf schließen, dass das Mycel bereits hundert Jahre alt ist. An manchen Balken findet man Würfelbruch. Ein weiteres Indiz für vergangenen Befalll. Auch der muss sehr alt sein. Die Balken sind seit langer Zeit unverändert. Das Haus hat schon einmal gebrannt. Vermutlich im dreissigjährigen Krieg. Aber das dürfte mit dem alten Hausschwamm nichts zu tun haben

Wie auch immer. Man findet altes Mycel, aber keine Stränge oder Fruchtkörper des alten Pilzes. Vor dem Brand gab es keine Anzeichen für lebenden Schwamm oder Schimmel.

Meine Fragen nach diesem Roman:

1. Ein Holzschutzsachverständiger kann im Labor feststellen, ob das alte Mycel tatsächlich nicht mehr vital ist (Daumen drücken!). Die Versicherung wird sich daran festbeißen, dass lebender Hausschwamm vor dem Brand im Haus war. Auf welche Kämpfe mit der Versicherung müssen sich die Hauseigentümer einstellen?

2. Falls sich nicht klären lässt, ob ein neuer Befall vorliegt oder der alte Schwamm wieder blüht (Alien II), wird dann jede Schadensübernahme durch die Versicherung hinfällig? Das wäre der Ruin für die Eigentümer.

3. Kann sich die Versicherung darauf berufen, dass die Eigentümer durch evtl. Baufehler den Befall begünstigt haben? In einem Fachwerkhaus bedeutet das: PVC-Belag über einem Kriechkeller mit Lehmboden, zu undurchlässige MDF-Platten, Regips, Dispersionsfarbe die nach dem Brand nicht umgehend entfernt wurde usw.

4. Was geschähe in diesem Fall mit den Baukosten, die die Versicherung für bereits ausgeführte Arbeiten erstattet hat?

5. Es gibt detaillierte Vorschriften, wie pilzbefallene Bausstoffe entfernt werden müssen. Es darf bei der Entsorgung keine Zeit verloren werden, da für angrenzende Häuser Infektionsgefahr besteht. Das ist teuer. Die Eigentümer zusätzlich Kapital in die Sanierung investiert. Den Verlust dieses Geldes und die Belastung durch Abbruch und Entsorgung könnten die Eigentümer nicht tragen. Vergesst Unterstützung durch das Denkmalamt. Die müsste man ebenfalls einklagen.
Wer trägt in diesem Fall die Kosten?

6. Die Entscheidung gegen Trockengeräte wurde am Telefon verhandelt und verlief dann im Sand. Evtl. hat der Architekt Unterlagen. Falls nicht, kann den Eigentümern vorgeworfen werden, nicht sich nicht genügend die Schadensabwendung gekümmert zu haben?

7. Müsste im Zweifelsfall ein Sachverständiger nachweisen, dass der Pilzbefall auch mit Trocknungsgeräten entstanden wäre? Durch die lange Zeit, die das Gebäude vor sich hinschimmeln konnte u.ä.?

7. Was wäre wenn sich in dem großen Nachbarhaus ein Pilzbestand findet, der bereits vor dem Brand existiert hat? Könnte sich die Versicherung komplett zurückziehen und die Verantwortung an den Nachbarn abgeben, der durch Untätigkeit eine Infektion nach dem Brand begünstigt hat? Die Häuser sind durch Brandschäden an mehreren Stellen offen.
Müssten sich die Eigentümer die Kosten von dem Nachbarn erstreiten (hoffnungslos)?

8. Kann sich die Versicherung darauf berufen, das Handwerker, Denkmalamt und Architekt den Schaden nicht entdeckt und damit vergrößert haben? Müssten die Eigentümer dann die entstehenden Kosten von dem Architekt usw. einklagen?

9. Falls die Versicherung Abbruch, Entsorgung und Neubau übernimmt, aber das größere Haus wegen des Denkmalschutzes unsaniert stehenbleibt, was wird dann?
Hausschwamm kann 10 m Stein durchdringen, sich durch das Mycel mit Wasser versorgen und weit entfernte, trockene Hölzer befallen. Die Sanierung des großen Gebäudes ist eine sehr, sehr teure Angelegenheit, die das Denkmalamt mittelfristig nicht finanzieren kann (da wird nur eine gewonnene Klage Antrieb geben). Dann könnten die Eigentümer zwar auf dem Grundstück neu bauen, aber die Infektionsgefahr wäre immer noch gegeben. Was dann?

10. Falls die Eigentümer gegen die Versicherung klagen, was passiert wenn sich die Angelegenheit in demselben Schneckentempo weiterbewegt und die drei Jahre ab Brandtag, innerhalb derer die Versicherung den Schaden ausgleichen muss, vorbei sind?

11. Falls die Eigentümer von diesen ganzen Schwierigkeiten verschont bleiben, welche Kosten muss die Versicherung übernehmen. Einen Neubau in Fachwerkbauweise und Lehmputz? Woran bemisst sich bei einem Totalschaden die zu erstattende Summe? 350 Jahre altes Fachwerk hat einen völlig anderen Wert, als ein Neubau. Andere Baustoffe, ein anderes Wohnklima, aufwändigere Instandhaltungskosten usw. Und natürlich einen ideellen Wert.

12. Auch der Neubau würde in der Altstadt stehen. Das Denkmalamt wird entsprechende Auflagen machen. Kostenübernahme?

13. Wenn ein Gericht feststellt, dass die Versicherung an einem neuen Pilzbefall schuld ist, muss die Versicherung dann Miete und Heizkosten weiter übernehmen?


Ich bin noch lange nicht am Ende. Ich weiß, das kann nur ein Anwalt klären. Ein Forum ist dafür nicht ganz der richtige Platz. Aber mehrere Quellen sind besser als eine und vielleicht können doch ein paar Fragen beantwortet werden.

Manches scheint kein naheliegendes Problem zu sein.
Dazu eine Anekdote:

Am Tag nach dem Brand kam der Schadensregulierer zur Begutachtung. Die Wand in der die Elektrik verlief, war komplett verbrannt. Neben dem Sicherungskasten hatte der Wasserdruck der dicken C-Rohre beim Löschen das Gefache aus der Wand gedrückt. Der Sicherungskasten sah nicht mehr attraktiv aus, war aber äußerlich nicht sehr angegriffen. Nass vom Löschwasser, aber aussen nicht geschmolzen.
Der Schadensregulierer hat geraten den Kasten nicht zu entsorgen. Der Sicherungskasten sollte mit einem Föhn getrocknet und später wiederverwendet werden.

Die Eigentümer haben jegliche Illusion verbannt und sind auf weitere Merkwürdigkeiten vorbereitet.



Vielleicht könnt ihr euch die Antworten teilen?


viele Grüße
Anna
 
Thema: Hausschwamm nach Brand

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