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Dirk
Guest
Liebe Fachwerk-Community,
meine Freundin und ich sind schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einem eigenen Häuschen. Da wir den Charme alter Häuser sehr schätzen, aber auch die Tücken alter Gemäuer kennen, haben wir schon unzählige Beiträge in diesem Forum gelesen. Nun haben wir ein konkretes Objekt ins Auge gefasst und wurden auch direkt mit Fragen konfrontiert, die wir – auch mit Hilfe des Forums – nicht beantworten können.
Es handelt sich um ein etwa 100 Jahre altes Haus in einem kleinen Dorf in Sachsen. Unser Problem ist, dass zu es zu diesem Haus keinerlei Bauunterlagen gibt (weder bei den Eigentümern noch bei den Ämtern/Archiven). Nun ist in der Presse regelmäßig zu lesen, wie selbst ältere Häuser aufgrund fehlender Baugenehmigungen abgerissen werden müssen. Daher unsere Fragen:
- Gibt es eine Obergrenze beim Alter von Gebäuden, ab derer es einen Bestandsschutz gibt?
- Wenn eine neue/nachträgliche Baugenehmigung beantragt wird, welche Rechtslage wird zugrunde gelegt? Die heutige oder die zum Zeitpunkt des Baus? (Nach heutigem Baurecht würden die Grenzabstände nicht eingehalten)
- Wir würden gern den Grundriss des Gebäudes nicht unerheblich verändern. Kann man in etwa beziffern welchen Mehraufwand ein Statiker aufgrund fehlender Baupläne hat? Muss er eine Bestandsaufnahme vom gesamten Gebäude machen? (Hier fehlt uns leider bisher jeglicher Ansatz für eine Einschätzung)
Wir würden uns natürlich auch über jegliche zusätzliche Information im Zusammenhang mit fehlenden Bauunterlagen freuen. Am besten wären natürlich Lösungen, da wir wirklich Interesse an dem Haus haben.
Vielen Dank und beste Grüße
Dirk
meine Freundin und ich sind schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einem eigenen Häuschen. Da wir den Charme alter Häuser sehr schätzen, aber auch die Tücken alter Gemäuer kennen, haben wir schon unzählige Beiträge in diesem Forum gelesen. Nun haben wir ein konkretes Objekt ins Auge gefasst und wurden auch direkt mit Fragen konfrontiert, die wir – auch mit Hilfe des Forums – nicht beantworten können.
Es handelt sich um ein etwa 100 Jahre altes Haus in einem kleinen Dorf in Sachsen. Unser Problem ist, dass zu es zu diesem Haus keinerlei Bauunterlagen gibt (weder bei den Eigentümern noch bei den Ämtern/Archiven). Nun ist in der Presse regelmäßig zu lesen, wie selbst ältere Häuser aufgrund fehlender Baugenehmigungen abgerissen werden müssen. Daher unsere Fragen:
- Gibt es eine Obergrenze beim Alter von Gebäuden, ab derer es einen Bestandsschutz gibt?
- Wenn eine neue/nachträgliche Baugenehmigung beantragt wird, welche Rechtslage wird zugrunde gelegt? Die heutige oder die zum Zeitpunkt des Baus? (Nach heutigem Baurecht würden die Grenzabstände nicht eingehalten)
- Wir würden gern den Grundriss des Gebäudes nicht unerheblich verändern. Kann man in etwa beziffern welchen Mehraufwand ein Statiker aufgrund fehlender Baupläne hat? Muss er eine Bestandsaufnahme vom gesamten Gebäude machen? (Hier fehlt uns leider bisher jeglicher Ansatz für eine Einschätzung)
Wir würden uns natürlich auch über jegliche zusätzliche Information im Zusammenhang mit fehlenden Bauunterlagen freuen. Am besten wären natürlich Lösungen, da wir wirklich Interesse an dem Haus haben.
Vielen Dank und beste Grüße
Dirk