Gasabrechnungen: 42 Prozent sollen nicht stimmen

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  • dass 42,7 Prozent der geprüften Unternehmen die einschlägigen
    Vorschriften bezüglich des Effektivdrucks nicht eingehalten haben,
  • Druck und Temperatur wurden von 24,4 Prozent nicht richtig
    berücksichtigt und
  • 25,6 Prozent ermittelten das Jahresmittel des Brennwertes nicht korrekt.



Durch diese Fehler der Gasversorgungsunternehmen sind die
Abrechnungen der Verbraucher fehlerhaft. Wie groß diese Fehler sind und ob
Verbraucher dadurch systematisch mehr zu bezahlen haben, ist derzeit noch nicht
bekannt.



Von den 17,2 Millionen Haushalten, die mit Gas heizen, sind also
rund 7,2 Millionen Haushalte falsch abgerechnet worden. Aller Wahrscheinlichkeit
haben sich die Unternehmen eher zu Lasten der Kunden "verrechnet". Hätte jedoch
nur die Hälfte der betroffenen Haushalte mehr bezahlt, dann hätten immerhin 3,6
Millionen Haushalte mehr bezahlt, als sie eigentlich verbraucht haben. Schon bei
einer Abweichung von zehn Prozent vom korrekten Verbrauchswert müsste ein
Haushalt 81 Euro im Jahr zuviel bezahlen. Denn bei einem Durchschnittsverbrauch
von 18.000 kWh und einem Gaspreis von 4,5 Ct/kWh zahlt der Durchschnittshaushalt
810 Euro jährlich für Gas.



Die Eichbehörden versicherten auf Nachfrage, dass es zu keinen
gravierenden Abweichungen zu Ungunsten der Kunden gekommen sei. Anderfalls
hätten die Eichbehörden eine Nachverrechnung gegenüber den Kunden erzwungen. Der
Bericht der Eichbehörden ist übrigens auf der Internetseite des Bundes der
Energieverbraucher abrufbar:






zur Erinnerung: Bei der Umrechnung der vom Gaszähler
gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden Energie müssen Druck, Temperatur
und Brennwert einbezogen werden. Das geschieht nach den Vorschriften eines
Arbeitsblattes (DVGW-Arbeitsblatt G 685). Die Eichbehörden hatten überprüft, ob
die Unternehmen sich an die Vorgaben dieses Arbeitsblattes halten. Jedes Jahr
überprüfen die Eichbehörden landesweit etwa 20 Prozent aller Unternehmen.



Wenn Verbraucher begründeten Zweifel an der Richtigkeit ihrer
Abrechnung haben, sollten sie auf jeden Fall auch die Landeseichbehörde
informieren.



<div align='right'>Siehe auch:

Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen
</div>
 
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