L
Lieb
Guest
Hallo,
bin schon ein paarmal auf diese Seite gestoßen und wollte jetzt auch mal eine Frage los werden.
Bei uns geht es darum:
Wir haben ein altes Bauernhaus gekauft. Trotz mehrmaliger nachfrage wurde uns gesagt es steht nicht unter Denkmalschutz. Wir haben es dann gekauft vor ca. 3 Monaten und vor allem schnell mit dem Umbau begonnen. Das Haus steht in einem alten Ortskern und da es beschiefert ist und wir eigentich das Haus mit Holz verkeiden wollten, haben wir uns in der Gemeinde erkundigt, in wie weit man im alten Ortskern soche Veränderungen machen darf. Plötzlich hieß es: Das Haus steht doch unter Denkmalschutz, da dürfen Sie gar nichts dran machen.
Unser Problem ist jetzt dieses:
Wir haben schon sehr viel Geld in den Innenausbau und die Fenster haben wir auch alle schon ersetzt mit Isofenstern ( ohne Kreuz ).
Jetzt sollen wir alles rückgängig machen. Sogar die Sachen, die die Vorbesitzer schon gemacht haben.
Das schärfste ist ja noch, das die Behörde uns einen Architekten auf den Hals hetzt und wir den ganz bezahen sollen ( ca. 6.000,00 Euro ).
Jetzt wissen wir nicht, was wir machen sollen. Vor allem weil wir nicht wussten, das es Denkmalgeschütz ist das Haus.
Kann man da vielleicht die Vorbesitzer verklagen?? Oh, hatte ich vergessen, die Vorbesitzerin ist vor 4 Wochen gestorben. Kann man da an die Erben rantreten oder gar den Makler oder Notar verklagen?
Hat irgendjemand so was ähnliches vielleicht auch erlebt?
Wie findet man heraus, mit welchen Grad das Haus Denkamlgeschützt ist? Oder wer das beantragt hat?
Würde mich auf Antworten freuen.
Gruss
Fam. Lieb
bin schon ein paarmal auf diese Seite gestoßen und wollte jetzt auch mal eine Frage los werden.
Bei uns geht es darum:
Wir haben ein altes Bauernhaus gekauft. Trotz mehrmaliger nachfrage wurde uns gesagt es steht nicht unter Denkmalschutz. Wir haben es dann gekauft vor ca. 3 Monaten und vor allem schnell mit dem Umbau begonnen. Das Haus steht in einem alten Ortskern und da es beschiefert ist und wir eigentich das Haus mit Holz verkeiden wollten, haben wir uns in der Gemeinde erkundigt, in wie weit man im alten Ortskern soche Veränderungen machen darf. Plötzlich hieß es: Das Haus steht doch unter Denkmalschutz, da dürfen Sie gar nichts dran machen.
Unser Problem ist jetzt dieses:
Wir haben schon sehr viel Geld in den Innenausbau und die Fenster haben wir auch alle schon ersetzt mit Isofenstern ( ohne Kreuz ).
Jetzt sollen wir alles rückgängig machen. Sogar die Sachen, die die Vorbesitzer schon gemacht haben.
Das schärfste ist ja noch, das die Behörde uns einen Architekten auf den Hals hetzt und wir den ganz bezahen sollen ( ca. 6.000,00 Euro ).
Jetzt wissen wir nicht, was wir machen sollen. Vor allem weil wir nicht wussten, das es Denkmalgeschütz ist das Haus.
Kann man da vielleicht die Vorbesitzer verklagen?? Oh, hatte ich vergessen, die Vorbesitzerin ist vor 4 Wochen gestorben. Kann man da an die Erben rantreten oder gar den Makler oder Notar verklagen?
Hat irgendjemand so was ähnliches vielleicht auch erlebt?
Wie findet man heraus, mit welchen Grad das Haus Denkamlgeschützt ist? Oder wer das beantragt hat?
Würde mich auf Antworten freuen.
Gruss
Fam. Lieb