S
Spohr
Guest
Hallo
Ich habe ein Haus in einer denkmalgeschützen Innenstadt.
Das Haus ist holzverschindelt, nur eine Seite ist verputzt.
Der Putz ist am abblättern und ich möchte ihn gerne fachgerecht selbst erneuern.
Ist dies zulässig, oder ist dies beim Denkmalamt genehmigungspflichtig?
Wenn ein Teil der Arbeiten durch eine Fachfirma erledigt wird, muss dann ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gestellt werden?
Ich möchte mich herzlichst dafür bedanken, dass ich diese Fragen hier stellen kann
R. Spohr
Ich habe ein Haus in einer denkmalgeschützen Innenstadt.
Das Haus ist holzverschindelt, nur eine Seite ist verputzt.
Der Putz ist am abblättern und ich möchte ihn gerne fachgerecht selbst erneuern.
Ist dies zulässig, oder ist dies beim Denkmalamt genehmigungspflichtig?
Wenn ein Teil der Arbeiten durch eine Fachfirma erledigt wird, muss dann ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gestellt werden?
Ich möchte mich herzlichst dafür bedanken, dass ich diese Fragen hier stellen kann
R. Spohr