P
P.D.
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Hallo liebes Forum,
wir haben ein kleines Problem mit unserem Bezirksschornsteinfeger - nun ja, eher verschiedene Meinungen zu unserem Kamin - und das von mehreren Bezirkschornsteinfegern!
Was würdet Ihr jetzt machen?
Also ganz von vorne:
Der Schornstein ist derzeit ungenutzt und ohne Feuerrungsanlage, da wir Infrarot als Heizung nutzen. Nach einer Umräumaktion haben wir nun aber einen schönen Platz im Wohnzimmer frei, wofür wir uns einen 6KW Kamin mit Sichtfenstern ausgeschaut hatten.
In der Vergangenheit (anderes Haus, anderer Bezirksschornsteinfeger, der seinen Kehrbezirk mittlerweile verloren hat) Probleme mit dem Bezirksschornsteinfeger hatten, haben wir recht guten Kontakt mit einem anderen BZF (Bezirksschornsteinfeger ) aus dem Nachbarlandkreis.
Er ist aus Bayer, wir sind in BW.
Ihn haben wir zuerst geholt, und ihn gefragt ob der Kamin noch zieht, ob er in Ordnung ist usw. Er hat uns sehr gut aufgeklärt, was wir bei einem Neuanschluss zu beachten haben (Abstände, brennbares Material usw.) und hat den Kamin mit Teleskopspiegel an mehreren Anschlüssen kontrolliert und von außen mal angeschaut.
Kamin sähe noch gut aus, zieht und kann genutzt werden. Einzige Kritik: Durch nur einen Ofen an einem alten gemauerten Kamin kann es zu Feuchtigkeit im Kamin kommen - auf lange Sicht. Und die Verschlusskappen würde er zumauern - das ist aber nur eine persönliche Empfehlung, rechtlich würden die Metallkappen ausreichen
Nun haben wir "unseren" neuen BZF angerufen und vor Ort geholt. Der hat sich alles nur kurz angeschaut, mal in eine Klappe mit der Taschenlampe geleuchtet und das wars.
Ergebnis:
Kamin sähe schlecht aus
Es MUSS ein Edelstahlrohr eingezogen werden (um Zug zu stärken, da nur ein Kamin angeschlossen wird, und wegen Brandschutz)
Es MÜSSEN die Anschlüsse zugemauert werden
Durch mehrere Anschlüsse (alter Kamin, also 8 Anschlüsse auf 3 Etagen) könnte die Statik von einem Kamin beeinträchtigt werden
Also wieder in Bayern angerufen. Der ist natürlich komplett Baff von der konträren Sichtweise, und ruft erst einmal einen Kollegen an, der bestätigt aber seine Einschätzung nach Schilderung:
Metallkappen reichen aus (steht auch so in der KÜO BW)
Edelstahlrohr hat auf Grund der glatten, engeren Bauweise einen besseren Zug, bringt aber nix beim Brandschutz. Und der Zug reicht aus
Kamin sah noch völlig in Ordnung aus, also NICHT sanierungsbedürftig.
Er ruft nun noch eine Kollegin aus BW (anderer Nachbarkreis) an und wartet dort auf Rückruf.
Wir haben also drei Meinungen, die unterschiedlicher nicht sein können. ich überlege, ob ich nun auch noch die Kollegin aus BW herhole, damit ich eine vierte Meinung bekommen, und dann den zuständigen BZF damit konfrontiere, oder wie ich die Sache angehen soll.
Gibt es einen Gesetzestext / DIN Norn in der steht, ab wann ein Schornstein mit Edestahlinnenrohr ausgestattet werden MUSS?
Der BZF aus Bayern meinte, wir sollen den Kamin so abnehmen lassen, dann muss der zuständige BZF schriftlich begründen, warum er die Abnahme verweigert. Er kann sich nicht erklären., was das Problem sein soll und würde gegen den Bescheid dann an unserer Stelle vorgehen - nur habe ich eigentlich keine Lust auf den nächsten Prozess im Baurecht, davon hatte ich gefühlt mehr als genug....
wir haben ein kleines Problem mit unserem Bezirksschornsteinfeger - nun ja, eher verschiedene Meinungen zu unserem Kamin - und das von mehreren Bezirkschornsteinfegern!
Was würdet Ihr jetzt machen?
Also ganz von vorne:
Der Schornstein ist derzeit ungenutzt und ohne Feuerrungsanlage, da wir Infrarot als Heizung nutzen. Nach einer Umräumaktion haben wir nun aber einen schönen Platz im Wohnzimmer frei, wofür wir uns einen 6KW Kamin mit Sichtfenstern ausgeschaut hatten.
In der Vergangenheit (anderes Haus, anderer Bezirksschornsteinfeger, der seinen Kehrbezirk mittlerweile verloren hat) Probleme mit dem Bezirksschornsteinfeger hatten, haben wir recht guten Kontakt mit einem anderen BZF (Bezirksschornsteinfeger ) aus dem Nachbarlandkreis.
Er ist aus Bayer, wir sind in BW.
Ihn haben wir zuerst geholt, und ihn gefragt ob der Kamin noch zieht, ob er in Ordnung ist usw. Er hat uns sehr gut aufgeklärt, was wir bei einem Neuanschluss zu beachten haben (Abstände, brennbares Material usw.) und hat den Kamin mit Teleskopspiegel an mehreren Anschlüssen kontrolliert und von außen mal angeschaut.
Kamin sähe noch gut aus, zieht und kann genutzt werden. Einzige Kritik: Durch nur einen Ofen an einem alten gemauerten Kamin kann es zu Feuchtigkeit im Kamin kommen - auf lange Sicht. Und die Verschlusskappen würde er zumauern - das ist aber nur eine persönliche Empfehlung, rechtlich würden die Metallkappen ausreichen
Nun haben wir "unseren" neuen BZF angerufen und vor Ort geholt. Der hat sich alles nur kurz angeschaut, mal in eine Klappe mit der Taschenlampe geleuchtet und das wars.
Ergebnis:
Kamin sähe schlecht aus
Es MUSS ein Edelstahlrohr eingezogen werden (um Zug zu stärken, da nur ein Kamin angeschlossen wird, und wegen Brandschutz)
Es MÜSSEN die Anschlüsse zugemauert werden
Durch mehrere Anschlüsse (alter Kamin, also 8 Anschlüsse auf 3 Etagen) könnte die Statik von einem Kamin beeinträchtigt werden
Also wieder in Bayern angerufen. Der ist natürlich komplett Baff von der konträren Sichtweise, und ruft erst einmal einen Kollegen an, der bestätigt aber seine Einschätzung nach Schilderung:
Metallkappen reichen aus (steht auch so in der KÜO BW)
Edelstahlrohr hat auf Grund der glatten, engeren Bauweise einen besseren Zug, bringt aber nix beim Brandschutz. Und der Zug reicht aus
Kamin sah noch völlig in Ordnung aus, also NICHT sanierungsbedürftig.
Er ruft nun noch eine Kollegin aus BW (anderer Nachbarkreis) an und wartet dort auf Rückruf.
Wir haben also drei Meinungen, die unterschiedlicher nicht sein können. ich überlege, ob ich nun auch noch die Kollegin aus BW herhole, damit ich eine vierte Meinung bekommen, und dann den zuständigen BZF damit konfrontiere, oder wie ich die Sache angehen soll.
Gibt es einen Gesetzestext / DIN Norn in der steht, ab wann ein Schornstein mit Edestahlinnenrohr ausgestattet werden MUSS?
Der BZF aus Bayern meinte, wir sollen den Kamin so abnehmen lassen, dann muss der zuständige BZF schriftlich begründen, warum er die Abnahme verweigert. Er kann sich nicht erklären., was das Problem sein soll und würde gegen den Bescheid dann an unserer Stelle vorgehen - nur habe ich eigentlich keine Lust auf den nächsten Prozess im Baurecht, davon hatte ich gefühlt mehr als genug....