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Elke Zürn
Guest
halt noch einmal, weil mir die geschichte noch nicht ganz klar ist.
Es handelt sich um ein Haus Baujahr 1966, in das eine neue Heizung eingebaut wurde. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten. Da der Schornsteinquerschnitt der Anlage nicht angepasst wurde, entsteht viel Kondenswasser und der Verbrauch ist hoch. Wenn ich die Voraussetzungen für einen Energieausweis in diesem Fall richtig verstanden habe, so braucht es einen bedarfsorientierten Ausweis. Der Ausweis wurde erstellt, als die Heizung zwar eingebaut war, jedoch noch nicht vom Schornsteinfeger abgenommen, das erfolgte erst ein dreiviertel Jahr nach Einbau und der Aussteller wusste daher weder von den Querschnitts- noch Verbrauchsproblemen. Darf also ein solcher Ausweis ohne die Feststellungen und enthaltenen Mängel und Empfehlungen ausgestellt werden, wenn etwa der erhöhte Verbrauch bei der Erstellung des Energieausweises gar nicht vorlag? Ausgestellt ist er gemäß § 16 ff des Gesetzes am 10.02.2009, die Abnahme der Heizanlage erfolgte erst am 11.11.2009.
Vielleicht findet sich eine Antwort, die mir weiterhilft?!
Danke jedenfalls. Auch für die bereits erhaltenen zu meiner anderen Frage.
Elke Zürn
Es handelt sich um ein Haus Baujahr 1966, in das eine neue Heizung eingebaut wurde. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten. Da der Schornsteinquerschnitt der Anlage nicht angepasst wurde, entsteht viel Kondenswasser und der Verbrauch ist hoch. Wenn ich die Voraussetzungen für einen Energieausweis in diesem Fall richtig verstanden habe, so braucht es einen bedarfsorientierten Ausweis. Der Ausweis wurde erstellt, als die Heizung zwar eingebaut war, jedoch noch nicht vom Schornsteinfeger abgenommen, das erfolgte erst ein dreiviertel Jahr nach Einbau und der Aussteller wusste daher weder von den Querschnitts- noch Verbrauchsproblemen. Darf also ein solcher Ausweis ohne die Feststellungen und enthaltenen Mängel und Empfehlungen ausgestellt werden, wenn etwa der erhöhte Verbrauch bei der Erstellung des Energieausweises gar nicht vorlag? Ausgestellt ist er gemäß § 16 ff des Gesetzes am 10.02.2009, die Abnahme der Heizanlage erfolgte erst am 11.11.2009.
Vielleicht findet sich eine Antwort, die mir weiterhilft?!
Danke jedenfalls. Auch für die bereits erhaltenen zu meiner anderen Frage.
Elke Zürn