EH-Türwächter von GfS mit Einhandbedienung vorgestellt

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Notausgänge
dürfen laut Gesetzgebung nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht
für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall den Aufenthaltsort auf kurzem
Wege verlassen zu können und ins Freie zu gelangen. In einzelnen <nobr>(Muster-)</nobr>
Sonderbauverordnungen wird gerade im Hinblick auf die neuen EN-Normen zusätzlich
gefordert, dass sich Türen in Rettungswegen mit einem einzigen Griff leicht
öffnen lassen. Die GfS kommt jetzt mit ihrem neuen EH-Türwächter mit Einhandbedienung
dieser Forderung nach.



Das Prinzip



  • In Verschlussstellung sichert der EH-Türwächter den Türdrücker, jedoch könnte
    die Tür im Notfall mit einem Handgriff begangen werden. Durch das
    Herunterdrücken der Türklinke, verschiebt sich der Türwächter senkrecht nach
    unten und gibt der Klinke den Weg frei.
  • Nachdem das Herunterdrücken der Türklinke mit einem Handgriff erfolgt ist,
    ertönt ein
    Dauersignal und die Begehung der Notausgangstür ist möglich. Nur mit Hilfe eines
    Schlüssels lässt sich der Daueralarm wieder quittieren und der Türwächter in
    seine Ausgangsposition zurückstellen.
  • Für anhaltenden Durchgangsbetrieb ist die Dauerfreigabe des Systems über den
    Geräteschlüssel möglich.
  • Die Einzelbegehung der Tür kann ohne Alarmauslösung ebenfalls mit dem Schlüssel
    über die Wechselfunktion des Türschlosses vorgenommen werden.

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