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Notausgänge
dürfen laut Gesetzgebung nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht
für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall den Aufenthaltsort auf kurzem
Wege verlassen zu können und ins Freie zu gelangen. In einzelnen <nobr>(Muster-)</nobr>
Sonderbauverordnungen wird gerade...