S
Sabine
Guest
Hallo.
Wir haben vor, einen Hof mit Fachwerkhaus (Bestandsschutz)- und Scheune zu pachten. Natürlich müssen diese Gebäude saniert werde. Dies hatten wir auch vor. Nun will sich aber die Bauaufsichtsbehörde (Termin schon morgen) die Gebäude anschauen. Der Herr vom Amt sagt; Müssen mehr als 30 % des Holzes (Fachwerk + Böden) ausgetauscht werden, wird die Sanierung nicht genehmigt. Nun zu meinen Fragen:
1. Hat schonmal jemand davon gehört ? Angeblich sei dies eine richterliche Anordnung ???
2. Wieso darf man sein Haus nicht sanieren wie man es will
3. Wer kann mir genau erklären, was man unter Bestandsschutz versteht ?
Wir haben vor, einen Hof mit Fachwerkhaus (Bestandsschutz)- und Scheune zu pachten. Natürlich müssen diese Gebäude saniert werde. Dies hatten wir auch vor. Nun will sich aber die Bauaufsichtsbehörde (Termin schon morgen) die Gebäude anschauen. Der Herr vom Amt sagt; Müssen mehr als 30 % des Holzes (Fachwerk + Böden) ausgetauscht werden, wird die Sanierung nicht genehmigt. Nun zu meinen Fragen:
1. Hat schonmal jemand davon gehört ? Angeblich sei dies eine richterliche Anordnung ???
2. Wieso darf man sein Haus nicht sanieren wie man es will
3. Wer kann mir genau erklären, was man unter Bestandsschutz versteht ?