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Doreen2
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Hallo!
Ich habe letztes Jahr ein altes Haus in Sachsen-Anhalt gekauft.
Dieses stand lange Zeit leer und wurde zuvor ausschließlich mit Holz/Kohle-Öfen beheizt.
Ich würde das gern weiterhin mit Holz heizen und später eventuell mit Solarenergie kombinieren.
Im Haus gibt es noch drei erhaltenswerte schöne Kaminöfen. Der Rest der Öfen ist nicht mehr vorhanden oder Schrott.
Ein Nachbar ist Ofenbauer und hat Öfen und Schornsteine bereits begutachtet.
Es gibt im Haus drei Schornsteine, wovon einer zweizügig ist. Wir sind uns darin einig, zunächst den zweizügigen Schornstein zu sanieren und in einem Zug davon ein neues Edelstahlrohr zu verlegen. Dies allein wird mich inklusive Arbeitsleistung vermutlich schon 1.200-1.300 € kosten.
An diesem Zug/Rohr befände sich dann auch der hier abgebildete Kaminofen im 1. OG. Dieser liegt in dem Bereich, den ich mir zuerst wohnlich herrichten möchte und ist auch der einzige noch vorhandene Ofen in diesem Bereich (3 Räume plus Badezimmer).
Jetzt meint der Nachbar aber, dieser Ofen dürfe nach BImSchV nicht mehr betrieben werden bzw. müsse grundlegend saniert werden. Dafür müsse der Kaminofen komplett abgebaut und neu wieder zusammengebaut werden. Für diesen Preis könne ich mir gleich einen neuen Ofen kaufen.
Nun sind durch die Gaskrise die Preise für Öfen momentan aber massiv gestiegen bzw. viele Öfen gar nicht mehr erhältlich. Allein für das neue Schornsteinrohr muss ich jetzt 50 % mehr bezahlen als noch vor 3 Monaten.
Zudem fände ich es eigentlich schön, den alten Kaminofen zu erhalten und weiter zu nutzen.
Auch habe ich gelesen, dass es Ausnahmeregelungen für Herde, Badeöfen, Kachelöfen und Feuerstätten gibt, die nur für einen kurzen Zeitraum – bis 3 Monate – am selben Ort betrieben werden.
Da ich das Haus noch nicht bewohne und nur immer für ein paar Tage im Monat für Sanierungsarbeiten vor Ort bin und im Winter eigentlich nie länger als drei Tage im Monat - würde dann nicht diese Ausnahmeregelung für mich greifen?
https://kaminofenheizen.de/bimschv/...ss-der-betreiber-von-oefen-und-kamine-wissen/
Der Nachbar jedoch meint, es gäbe keine Ausnahmeregelungen und der Kaminofen dürfe nicht mehr benutzt werden.
Wie sind eure Erfahrung mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung und euren alten Öfen?
Der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist im Übrigen gerade in Rente gegangen und es ist noch unklar, wer als Nachfolge kommt.
Besten Dank für eure Erfahrungen!
Doreen
Ich habe letztes Jahr ein altes Haus in Sachsen-Anhalt gekauft.
Dieses stand lange Zeit leer und wurde zuvor ausschließlich mit Holz/Kohle-Öfen beheizt.
Ich würde das gern weiterhin mit Holz heizen und später eventuell mit Solarenergie kombinieren.
Im Haus gibt es noch drei erhaltenswerte schöne Kaminöfen. Der Rest der Öfen ist nicht mehr vorhanden oder Schrott.
Ein Nachbar ist Ofenbauer und hat Öfen und Schornsteine bereits begutachtet.
Es gibt im Haus drei Schornsteine, wovon einer zweizügig ist. Wir sind uns darin einig, zunächst den zweizügigen Schornstein zu sanieren und in einem Zug davon ein neues Edelstahlrohr zu verlegen. Dies allein wird mich inklusive Arbeitsleistung vermutlich schon 1.200-1.300 € kosten.
An diesem Zug/Rohr befände sich dann auch der hier abgebildete Kaminofen im 1. OG. Dieser liegt in dem Bereich, den ich mir zuerst wohnlich herrichten möchte und ist auch der einzige noch vorhandene Ofen in diesem Bereich (3 Räume plus Badezimmer).
Jetzt meint der Nachbar aber, dieser Ofen dürfe nach BImSchV nicht mehr betrieben werden bzw. müsse grundlegend saniert werden. Dafür müsse der Kaminofen komplett abgebaut und neu wieder zusammengebaut werden. Für diesen Preis könne ich mir gleich einen neuen Ofen kaufen.
Nun sind durch die Gaskrise die Preise für Öfen momentan aber massiv gestiegen bzw. viele Öfen gar nicht mehr erhältlich. Allein für das neue Schornsteinrohr muss ich jetzt 50 % mehr bezahlen als noch vor 3 Monaten.
Zudem fände ich es eigentlich schön, den alten Kaminofen zu erhalten und weiter zu nutzen.
Auch habe ich gelesen, dass es Ausnahmeregelungen für Herde, Badeöfen, Kachelöfen und Feuerstätten gibt, die nur für einen kurzen Zeitraum – bis 3 Monate – am selben Ort betrieben werden.
Da ich das Haus noch nicht bewohne und nur immer für ein paar Tage im Monat für Sanierungsarbeiten vor Ort bin und im Winter eigentlich nie länger als drei Tage im Monat - würde dann nicht diese Ausnahmeregelung für mich greifen?
https://kaminofenheizen.de/bimschv/...ss-der-betreiber-von-oefen-und-kamine-wissen/
Der Nachbar jedoch meint, es gäbe keine Ausnahmeregelungen und der Kaminofen dürfe nicht mehr benutzt werden.
Wie sind eure Erfahrung mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung und euren alten Öfen?
Der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist im Übrigen gerade in Rente gegangen und es ist noch unklar, wer als Nachfolge kommt.
Besten Dank für eure Erfahrungen!
Doreen