BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen

Diskutiere BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hausalarmanlagen dienen der Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung vor einer Gefahr. Sie werden in den...
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Hausalarmanlagen
dienen der Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung
vor einer Gefahr. Sie werden in den Landesbauordnungen (LBO) der Länder
unterschiedlich benannt, z.B. Alarmanlage, Alarmeinrichtung oder
Alarmierungseinrichtung. Unter der Bezeichnung Hausalarmanlage (HAA) sollen
diese Begriffe künftig vereinheitlicht werden.



Hausalarmanlagen werden innerhalb des Baurechts entweder
allgemein durch Rechtsverordnungen (z.B. Sonderbauverordnungen) oder im
Einzelfall durch die unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Da es bisher keine Normen oder Vorschriften
für Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Hausalarmanlagen
gab, hat der BHE-Fachausschuss für Brandmeldetechnik eine entsprechende
Richtlinie erstellt.



Diese wird der Fachöffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme
vorgelegt. Alle Anwender dieser Richtlinie sind aufgefordert, bis 31.5.2005
Verbesserungsvorschläge an den BHE weiterzugeben. Der Entwurf der Richtlinie
kann per E-Mail an info@bhe.de
in der BHE-Geschäftsstelle kostenlos bestellt oder von der BHE-Homepage

www.bhe.de
gedownloadet werden.



<div align='right'>Siehe auch:

Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.
(BHE)
</div>
 
Thema: BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen

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