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Herbert40
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Hallo Leute,
Ich weiß dass dieses Thema schon oft durchgesprochen wurde und doch bleiben noch einige Fragen offen.
Um irgendwann Komplikationen oder Strafen zu vermeiden währe es in meine Augen sinnvoll einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Bestand ist ein Fachwerkhaus ca. 1800 welches Grund auf saniert werden muss. Unter anderem Dachdämmung, Innendämmung, Außen Eternit ab und Sichtfachwerk neu Verputzen sowie Heißungsanlage einbauen da noch Ofenbetrieb.
Da hier nach meiner Meinung die EnEV greift hätte ich folgende Fragen:
1. Hat schon mal jemand einen Antrag gestellt?
2. Wo stelle ich den Antrag auf Befreiung?
3. Was muss der Antrag alles Enthalten?
4. Ist es Zwingend erforderlich ein Ingenieurbüro für aufwändige Berechnungen der Wirtschaftlichkeit zu haben?
5. Wie ist es möglich den Nachweiß zu erbringen das die geforderte Dämmung die Bausubstanz zerstört?
Gruß Herbert
Ich weiß dass dieses Thema schon oft durchgesprochen wurde und doch bleiben noch einige Fragen offen.
Um irgendwann Komplikationen oder Strafen zu vermeiden währe es in meine Augen sinnvoll einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Bestand ist ein Fachwerkhaus ca. 1800 welches Grund auf saniert werden muss. Unter anderem Dachdämmung, Innendämmung, Außen Eternit ab und Sichtfachwerk neu Verputzen sowie Heißungsanlage einbauen da noch Ofenbetrieb.
Da hier nach meiner Meinung die EnEV greift hätte ich folgende Fragen:
1. Hat schon mal jemand einen Antrag gestellt?
2. Wo stelle ich den Antrag auf Befreiung?
3. Was muss der Antrag alles Enthalten?
4. Ist es Zwingend erforderlich ein Ingenieurbüro für aufwändige Berechnungen der Wirtschaftlichkeit zu haben?
5. Wie ist es möglich den Nachweiß zu erbringen das die geforderte Dämmung die Bausubstanz zerstört?
Gruß Herbert