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Marina van Dam
Guest
Hallo, habe als Privatperson in der Wasserschutzzone 2 ein Befreiungsbescheid bekommen mit Baugenehmigung für ein Pferdeunterstand (3-Seitig geschlossen). Allerdings mit der Auflage das die Pferde in den Wintermonaten sich hier nicht aufhalten dürfen, wegen Zerstörung der Grasnarbe. Habe vor diesen Unterstand, damit die Pferde nicht im Sumpf versickern ein art Paddock gemacht. Dieser Pferdeunterstand sollte wasserdurchlässig sein ohne Einstreu. Dieser Paddock wurde nicht beim Bauantrag erwähnt und somit auch nicht Bestandteil der Baugenehmigung. Nach Überprüfung der Behörde verlangen die jetzt von mir ein Befreiungsantrag für diesen eingezäunten Paddock zu stellen und das ganze auch noch Wasserundurchlässig. Daraufhin habe ich erwähnt das ich gerne dazu bereit bin und dann auch nichts mehr dagegen spricht die Pferde wenn das ganze dann sowieso Wasserundurchlässig ist hier auf diesen Paddock im winter zu lassen. Worauf sofort die Antwort kam. Dann wird es doch wieder ein geschlossener Stall (4-seitig geschlossen). Das ganze läuft bereits seit Mitte Juli diesen Jahres. Heute bekomme ich die mündliche Ablehnung mit der Begründung ich bin kein ``Härte Fall`` weshalb Sie mir dieses genehmigen sollten. Kann mir jemanden helfen wie ich diesen Antrag fundiert begründen kann? Hier in unmittelbarer Nachbarschaft stehen im Winter die Pferde sogar in der Wasserschutzzone 1 mit offizieler Genehmigung eines Pferdestalles. Wenn ich dies bei der Behörde anspreche sagen die mir da wissen die nichts von und würden es nur Überprüfen wenn ich diese Leute Namentlich benenne. Nur was habe ich davon diese Leute haben mir nichts getan.