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Dirk Arzt
Guest
Im Jahre 1998 (Juni) haben wir unser neu erstelltes EFH bezogen. Seit unserem Einzug senkte sich kontinuierlich der Fußboden, bzw. der Estrich ab. Im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen hielt sich die Absenkung innerhalb der betr. Toleranzwerte und gab keinerlei Anlaß zur Besorgnis. Nach nunmehr 6 1/2 Jahren nach Einzug kommt es aber zu erneuten, nunmehr auch deutlich sichtbaren Absenkungen, insbesondere in den Raumecken (wo zum teil niemals Möbel standen, bzw. eine Gewichtsbelastung - ausser durch den Fliesenboden selbst -). Die Absenkung beläuft sich dabei um Werte bis 30 mm !! auf eine Distanz von nur 1,20 m. Die Ecken "saufen" regelrecht ab. Nun meine Frage: Kann ich den verantwortl. Unternehmer/ Handwerker auch jetzt noch in Regress nehmen ?
mfG, Dirk Arzt
mfG, Dirk Arzt