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laiendruide
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Liebe Leute,habe eine Frage zum Begriff Baulast. Als wir vor etlichen Jahren einen alten Dreikanthof in der Eifel erwarben, wurde das Grundstück vom Verkäufer rechts und links des Hofs mit minimalsten Abstandsgrenzen vermessen verkauft. Trotzdem muß vorher der Bürgersteig und die Anbindung an das öffentliche Kanalnetz neu gebaut worden sein. Mit dem Ergebnis, dass sowohl rechts als auch links von unserem Grundstück Bürgersteigeinfahrten und auch Abwasserkanalanschlüsse auf unserem Grundstück liegen - nicht auf den Nachbargrundstücken! (Originalton des Verkäufers, der seinerzeit noch Besitzer der anliegenden Grundstücke war: wir werden uns da schon einigen..). Nun ist das für das hangabwärts liegende Grundstück kein großes Problem, aber das "über" uns liegende Grundstück ist nun bebaut worden und ich habe nach längerer, beruflich bedingter Abwesenheit erfahren, dass unser Kanalanschluß "einfach" benutzt wurde. Weder der nachbarliche Bauherr noch mein Mitbesitzer machen da Aussagen...was mich bei meinem Miteigentümer natürlich nervt. Aber nun meine Frage: kann der Bauherr "von oben" einfach so seinen Abwasseranschluß in unserem Grundstück machen?
Gruß laiendruide
Gruß laiendruide