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Dieter R.
Guest
Liebes Forum,
wenn ich auch ähnliche Fragen zum meinem Problem gefunden habe, so komme ich da nicht weiter.
In meinem Haus sollen 4 Dachflächenfenster eingebaut werden. (Dach: 40°)Laut der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz müssen Dachöffnungen, Fenster etc. 1,25m von Brandwänden entfernt sein.
- Von wo wird da gemessen? Äußerer oder innerer Wandpunkt?
- Wie verhält es sich, wenn die betreffende Wand 80 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt ist?
- Zur Zeit befindet sich auf der Nachbarseite nur ein Schuppen. Sollte der Besitzer des Nachbargrundstückes eines Tages auf die Idee kommen dort ein Wohnhaus zu errichten, kann er es dann auf der Grundstücksgrenze anstelle des Schuppens oder muss er den Mindestabstand von 3m einhalten? Es gibt keinen Bebauungsplan.
Vielen Dank,
Dieter
wenn ich auch ähnliche Fragen zum meinem Problem gefunden habe, so komme ich da nicht weiter.
In meinem Haus sollen 4 Dachflächenfenster eingebaut werden. (Dach: 40°)Laut der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz müssen Dachöffnungen, Fenster etc. 1,25m von Brandwänden entfernt sein.
- Von wo wird da gemessen? Äußerer oder innerer Wandpunkt?
- Wie verhält es sich, wenn die betreffende Wand 80 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt ist?
- Zur Zeit befindet sich auf der Nachbarseite nur ein Schuppen. Sollte der Besitzer des Nachbargrundstückes eines Tages auf die Idee kommen dort ein Wohnhaus zu errichten, kann er es dann auf der Grundstücksgrenze anstelle des Schuppens oder muss er den Mindestabstand von 3m einhalten? Es gibt keinen Bebauungsplan.
Vielen Dank,
Dieter