Asbestfeinstaub - kein Kavaliersdelikt
Jegliches Verursachen von Staub sollte bei möglichen Arbeiten mit asbesthaltigem Altmaterial in jedem Fall vermieden werden. Jeder, der an diesem Material arbeitet, kann sich selbst gefährden und gefährdet andere.
Wer heute diesen Gefahrstoff in Umlauf bringt, macht sich in Deutschland strafbar nach § 326 (1) Strafgesetzbuch. Das ist ein Ofizialdelikt, d. h., wenn die Behörden davon etwas mitbekommen, muss ermittelt werden. Und das hat seinen Grund, denn Asbestfeinstaub ist in der selben Gefahrstoffklasse wie radioaktives Material.
Es gibt für Asbest keinen Grenzwert, da viele Studien nachgewiesen haben, dass schon eine eingeatmete Faser Krebs auslösen kann.
Wer also die Vermutung hat, asbesthaltiges Altmaterial bearbeiten zu müssen, sollte sich schlau machen. Das funktioniert über die Technischen Regeln hier TRGS519 und vielleicht über örtliche Verbraucherschutzstellen.
Ich selbst recherchiere seit einigen Wochen in der Frage der Dekontamination von Asbestfeinstaub. Wen erstmal eine Verseuchung mit Asbestfeinstaub nachgewiesen ist, dann wird es für alle Beteiligten sehr aufwendig und teuer.
Bevor man jedoch an Renovierungsarbeiten mit diesem Zeug ran geht (asbestos kommt aus dem griechischen - heißt unvergänglich) - kann man viele einfache Maßnahmen ergreifen, die gar nicht so aufwendig sind. Schon die Befeuchtung mit Wasser verhindert bei möglichem Bruch von Asbestplatten, die Staubbildung. Wer zudem Arbeitsbereiche durch Plastikfolie trennt, kann diesen Staub eingrenzen. Die Vorschriften für den Umgang sind in den vergangen Jahren sogar vereinfacht worden, die Entsorgungskosten günstiger geworden.
Asbest ist ein natürliches Mineral und wurde millionentonnenfach verbaut. Der Baustoff wurde in Deutschland erst 1993 verboten.
Also handeln Sie bitte nicht nach dem Prinzip "Merkt ja keiner"!!!
Sicher ist, dass der Asbestfeinstaub mit bloßem Auge nicht als solches analysiert werden kann, daher haben m. E. schon viel zu viele nach dem Prinzip "Merkt ja keiner" gehandelt.
...übrigens Unwissenheit schützt weder vor Strafe noch vor Krebs - der Krebs kommt allerdings erst 12 bis 40 Jahre später, dann aber in einer sehr krassen Form: ca. 8 Monate mit Atemnot bleiben den Erkrankten.