Altbaumieter muss unzureichende Elektroinstallation nicht akzeptieren

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Wer eine unrenovierte Altbauwohnung mietet,
muss zwar knarrende Dielen, aber keinesfalls eine völlig unzureichende
Elektroinstallation akzeptieren - so ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Demnach kann der Mieter einer unsanierten und deshalb günstigen Altbauwohnung
vom Vermieter verlangen, dass zumindest eine Steckdose im Badezimmer nutzbar
ist. Außerdem hat die elektrische Anlage so ausgelegt zu sein, dass mindestens
zwei Haushaltsgeräte - beispielsweise eine Waschmaschine und ein Staubsauger -
gleichzeitig betrieben werden können. (Aktenzeichen: VIII ZR 281/03 vom 26. Juli
2004)



Mit dem vorliegenden Urteil gab der BGH dem Mieter einer
Berliner 110-Quadratmeter-Altbauwohnung mit einer anfänglichen Monatsmiete von
rund 450 Euro teilweise Recht. Dem Wunsch, der Vermieter möge das Knarren des
Parkettbodens abstellen, entsprach das Karlsruher Gericht allerdings nicht: Der
Mieter habe "gewisse Unzulänglichkeiten einer Altbauwohnung" hinzunehmen.



<div align='right'>Siehe auch:

Bundesgerichtshof
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