Abschreibung und Förderung
Herr Schillberg irrt.
Für selbst genutzte Immobilien können Sie über 10 Jahre pro Jahr 9% abschreiben. Summa summarum 90% der Kosten für den Erhalt bzw. die Sanierung der Immobilie. Früher gab es tatsächlich mal 100% soweit ich richtig informiert bin (damals in der guten alten Zeit ;-) ).
Wenn sie zusäzlich vom Denkmalamt noch bezuschußt werden, muss dies aus der Abschreibung herausgerechnet werden.
Die Untere Denkmalbehörde muss die Rechnungen über die Aufwendungen zum Erhalt der Immobilie übrigens für das Finanzamt bestätigen. Sie sollten also einen guten Kontakt aufbauen.
Zum Thema Förderungen:
Die Denkmalbehörde stuft ein, welche Sanierungsarbeiten einen denkmalpflegerischen Mehraufwand enthalten. Nur dieser Mehraufwand wird prozentual gefördert (z.T. bis zu 60%), und dann wird man Ihnen mit Hinweis auf die angespannte Haushaltlage des Landes auch nur einen Teil auszahlen.
Rein hypothetisch: aus 100T € ergeben sich 40T € denkmalpflegerisch bedingter Mehraufwand, davon sind 40% förderfähig (16T €) und der Haushalt des Landes lässt nur eine Auszahlung von 60% der förderfähigen Summe zu: 9600,- €.
Sie sollten lieber ohne Denkmalförderung kalkulieren und sich über eine evt. Auszahlung um so mehr freuen.
Denklmalförderung im privaten Bereich ist gut und sehr wichtig, man muss sich aber im Klaren darüber sein das nur ein Teil der angefallenen Kosten so refinanziert werden könnte.
Lassen Sie sich erst von der Unteren Denkmalbehörde beraten und ziehen Sie dann einen Steuerberater hinzu.
Gutes Gelingen und max. Förderung!
F. Otto