Seit
dem 1.1.2005 können Damnen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn
die Zinsbindungsfrist eines Darlehens höchstens 5 Jahre beträgt. Dies ist das
Ergebnis der Neuregelegung des §11 EStG. "Das jetzt vorliegende Ergebnis des
Gesetzes dürfte von der Finanzverwaltung sicherlich...