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Bereits
seit dem vergangenen Jahr sind handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen von "haushaltsnahen
Dienstleistungen" steuerlich absetzbar. Unklar war aber, welche Tätigkeiten
des Malerhandwerks im Einzelnen anerkannt werden und welche
Renovierungszeiträume ihre Berücksichtigung finden. Seitens der Finanzämter gab
es hierzu unterschiedliche Stellungnahmen und eine Verwaltungspraxis die zu
Unsicherheiten führte
Nunmehr hat das zuständige Bundesfinanzministerium mit weiteren
verbindlichen Erläuterungen für Klarheit gesorgt. Der Steuerpflichtige kann
handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung
steuerlich geltend machen, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine
Ausbesserungsarbeiten handelt. Begünstigt sind Arbeiten, die die Substanz der
Wohnung erhalten. Als Beispiele werden in dem ministeriellen Erlass ausdrücklich
genannt:
Nicht darunter fallen unter anderem, ...
Steuerzahler, die diese haushaltsnahen Leistungen vom Maler
erledigen lassen, dürfen 20 Prozent ihrer Aufwendungen von ihrer Steuerschuld
abziehen, bis zum maximalen direkten Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 600
Euro.
Der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatte sich
gegenüber dem Ministerium und über Kontakte zu Bundestagsabgeordneten für eine
klarstellende Regelung eingesetzt.
Werner Loch, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes Farbe
Gestaltung Bautenschutz (HV): "Das Ziel, durch steuerliche Anreize die
Schwarzarbeit am Markt uninteressant zu machen ist damit gescheitert. Den um
etwas bewirken zu können, muss der Katalog der absetzbaren Tätigkeiten erweitert
werden und die Höhe des Steuerabzugs attraktiver gestaltet werden. Die jetzige
Regelung kann daher nur als Einstieg gesehen werden. Während andere Gewerke
überhaupt nicht von der Regelung profitieren werden, gibt es für die Maler und
Lackierer einen ersten Ansatz. Wir haben als Verband alles in Bewegung gesetzt,
um in Deutschland noch praktikable zukunftsweisende Lösung zu schaffen, die
nicht in bürokratischen Hemmnissen untergehen. Die jetzige klarstellende
Regelung ist ein erster, kleiner Schritt auf einem richtigen Weg, der weiterer
mutiger politischer Entscheidungen bedarf. Für unsere Mitgliedsbetriebe werden
wir weitere Kundeninformationen zum aktiven Marketing anbieten."
<div align='right'>Siehe auch:
Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz</div>
seit dem vergangenen Jahr sind handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen von "haushaltsnahen
Dienstleistungen" steuerlich absetzbar. Unklar war aber, welche Tätigkeiten
des Malerhandwerks im Einzelnen anerkannt werden und welche
Renovierungszeiträume ihre Berücksichtigung finden. Seitens der Finanzämter gab
es hierzu unterschiedliche Stellungnahmen und eine Verwaltungspraxis die zu
Unsicherheiten führte
Nunmehr hat das zuständige Bundesfinanzministerium mit weiteren
verbindlichen Erläuterungen für Klarheit gesorgt. Der Steuerpflichtige kann
handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung
steuerlich geltend machen, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine
Ausbesserungsarbeiten handelt. Begünstigt sind Arbeiten, die die Substanz der
Wohnung erhalten. Als Beispiele werden in dem ministeriellen Erlass ausdrücklich
genannt:
- Streichen und Tapezieren von Innenwänden
- Streichen/Lackierern von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und
-rohren - Beseitigung kleinerer Schäden (ausbessern von Löchern in Wänden und
Fliesen, auswechseln einzelner Fliesen
Nicht darunter fallen unter anderem, ...
- die Erneuerung des Bodenbelages,
- der Austausch von Fenstern und Türen und
- umfängliche Arbeiten an der Fassade.
Steuerzahler, die diese haushaltsnahen Leistungen vom Maler
erledigen lassen, dürfen 20 Prozent ihrer Aufwendungen von ihrer Steuerschuld
abziehen, bis zum maximalen direkten Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 600
Euro.
Der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatte sich
gegenüber dem Ministerium und über Kontakte zu Bundestagsabgeordneten für eine
klarstellende Regelung eingesetzt.
Werner Loch, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes Farbe
Gestaltung Bautenschutz (HV): "Das Ziel, durch steuerliche Anreize die
Schwarzarbeit am Markt uninteressant zu machen ist damit gescheitert. Den um
etwas bewirken zu können, muss der Katalog der absetzbaren Tätigkeiten erweitert
werden und die Höhe des Steuerabzugs attraktiver gestaltet werden. Die jetzige
Regelung kann daher nur als Einstieg gesehen werden. Während andere Gewerke
überhaupt nicht von der Regelung profitieren werden, gibt es für die Maler und
Lackierer einen ersten Ansatz. Wir haben als Verband alles in Bewegung gesetzt,
um in Deutschland noch praktikable zukunftsweisende Lösung zu schaffen, die
nicht in bürokratischen Hemmnissen untergehen. Die jetzige klarstellende
Regelung ist ein erster, kleiner Schritt auf einem richtigen Weg, der weiterer
mutiger politischer Entscheidungen bedarf. Für unsere Mitgliedsbetriebe werden
wir weitere Kundeninformationen zum aktiven Marketing anbieten."
<div align='right'>Siehe auch:
Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz</div>