Fachwerk.de - keine tragende Zwischenwand entfernen

Habe eine Frage, ich besitze eine freifinanzierte Eigentumswohnung und möchte die nicht tragende Wand zwischen Küche und Wohnzimmer wegreissen lassen.
Muss ich da um eine Bewilligung ansuchen ?

Bin in Österreich zu Hause und finde kein Forum bei uns :-((

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

Liebe Grüße
Marpin


Marpin | 15.10.08
Wohnungseigentumsgesetz
Hallo Marpin,

in Deutschland werden hierbei schon öfters die Gerichte mit diesen Fällen beschäftigt, geregelt wird hier nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Es verhält sich bei uns so: Die nichttragende Wand, der Putz und die Tapeten sind Sondereigentum. Hiermit kann der Wohnungseigentümer machen was er will - möchte man meinen. Aber:
Die Decke, der Bodenaufbau (Schall-, Wärme- und Feuchteschutz), nicht aber die Bodenbeläge, zählen zum Gemeinschaftseigentum. Wenn nun die Wand entfernt wird kommt man zwangsläufig in Kontakt mit dem Gemeinschaftseigentum - und da darf man eben nicht ran.
Also ich würde das auf der nächsten Wohnungseigentümerversammlung klären, sicher ist sicher.

Bei uns ist das jedenfalls so, auch wenn es üblich ist, dass Eigentümer und teilweise sogar Mieter fröhlich Wände versetzen - sogar tragende.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 16.10.08
keine tragende Zwischenwand
Hallo Christoph,

vorerst danke für die ausführliche Antwort.
Frage, was kann mir passieren, wenn ich die Wand
ohne viel fragen trotzdem entferne ?

Liebe Grüße
Marpin


Marpin | 16.10.08

Hallo,

Was kann passieren?
Wo kein Kläger...
Aber wenn es einer merkt und meckert:
Rückbau, lebenslange Ächtung durch die Eigentümergemeinschaft (Kratzer im Auto, tote Katze/Pferdekopf auf der Fußmatte etc.), 6 Wochen Zwangsurlaub in Deutschland...
Mindestens!


Peter Lustik | 17.10.08

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