Fachwerk.de - Dielenboden auf alten Teerboden
Peter Baither | 03.01.04
Bodenmaterial
Die Frage wäre genauer zu klären, was es für ein "Teerboden" ist. Handelt es sich um einen Gußasphalt, dann ist dieser als Endboden problemlos nutzbar, nur sollte er neu geschliffen werden und danach sieht er wie ein Terrazzo-Boden aus und glänzt. Wenn es sich um eine andere Art Teerboden handelt, dann eben nur einen schwimmenden Aufbau wählen und dieser hängt natürlich von der effektiven Aufbauhöhe ab. Ein schwimmend verlegter Korkpaneel-Boden oder ein Linoleumpaneel-Boden sind wunderbare Alternativen zu herkömmlichen Systemen (Laminat oder ähnliches!). Fachliche Grüße in's Schwabenland.
Die Frage wäre genauer zu klären, was es für ein "Teerboden" ist. Handelt es sich um einen Gußasphalt, dann ist dieser als Endboden problemlos nutzbar, nur sollte er neu geschliffen werden und danach sieht er wie ein Terrazzo-Boden aus und glänzt. Wenn es sich um eine andere Art Teerboden handelt, dann eben nur einen schwimmenden Aufbau wählen und dieser hängt natürlich von der effektiven Aufbauhöhe ab. Ein schwimmend verlegter Korkpaneel-Boden oder ein Linoleumpaneel-Boden sind wunderbare Alternativen zu herkömmlichen Systemen (Laminat oder ähnliches!). Fachliche Grüße in's Schwabenland.
LEHM - natur am bau
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LehmHandWerk Udo Mühle | LehmHandWerk | 03.01.04
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LehmHandWerk Udo Mühle | LehmHandWerk | 03.01.04
Nutzungsänderung
Guten Tag Herr Baither,
wahrscheinlich handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine (genehmigungspflichtige) Nutzungsänderung. Dafür ist, auch wenn sie nicht genehmigungspflichtig sein sollte, die Vorgabe der EnEv bezüglich des höchstzulässigen U-Wertes einzuhalten.
Für einen Schwarzbau, der noch dazu auch materielles Baurecht verletzen würde, können Sie mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.
Holen Sie Sich den Rat eines Archtekten oder Bauingenieurs, was in diesem Fall wohl nicht die Welt kosten dürfte. Der Rat aus dem Internet könnte teurer werden.
Guten Tag Herr Baither,
wahrscheinlich handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine (genehmigungspflichtige) Nutzungsänderung. Dafür ist, auch wenn sie nicht genehmigungspflichtig sein sollte, die Vorgabe der EnEv bezüglich des höchstzulässigen U-Wertes einzuhalten.
Für einen Schwarzbau, der noch dazu auch materielles Baurecht verletzen würde, können Sie mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.
Holen Sie Sich den Rat eines Archtekten oder Bauingenieurs, was in diesem Fall wohl nicht die Welt kosten dürfte. Der Rat aus dem Internet könnte teurer werden.
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 04.01.04
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Ausgleich Dielungsboden
Hallo Herr Baither,
die Kollegen Mühle und Beckmann haben geantwortet, aber eigentlich an Ihrer Frage vorbei. Ich will versuchen Ihnen eine kurze Antwort zu geben.
Den Höhenausgleich bei Ihrem Boden bekommt man am besten mit einem gestelzten Boden hin, das heißt, wie Sie schon richtig bemerken, unterbauen der Uk mit Klötzchen, ich würde 6x6 cm trockene Konstruktionshölzer nehmen und diese alle 50 cm mit demselben Holz unterbauen, die Klötzchen von oben dann durchschrauben,damit später nichts verrutscht, Putz oder Mörtel würde ich überhaupt nicht verwenden. Wenn der Boden im Og ist, evtl als Schallschutz noch Kork unter die Stelzen legen. Auf die ausgerichtete Konstruktion ( mit Richtscheit) dann eine Konterlattung, oder wenn es die Raumhöhe nicht hergibt,die Dielung schrauben.Bei Gußasphalt benötigt man eigentlich keineFeuchtigkeitssperre, Befestigung der Hölzer auf dem Boden ist Probesache, Hohlraumdämmung einbauen, Dielung drauf,Anstrich,Fußleisten, fertig!
viel Spaß Harald Stöhr
Hallo Herr Baither,
die Kollegen Mühle und Beckmann haben geantwortet, aber eigentlich an Ihrer Frage vorbei. Ich will versuchen Ihnen eine kurze Antwort zu geben.
Den Höhenausgleich bei Ihrem Boden bekommt man am besten mit einem gestelzten Boden hin, das heißt, wie Sie schon richtig bemerken, unterbauen der Uk mit Klötzchen, ich würde 6x6 cm trockene Konstruktionshölzer nehmen und diese alle 50 cm mit demselben Holz unterbauen, die Klötzchen von oben dann durchschrauben,damit später nichts verrutscht, Putz oder Mörtel würde ich überhaupt nicht verwenden. Wenn der Boden im Og ist, evtl als Schallschutz noch Kork unter die Stelzen legen. Auf die ausgerichtete Konstruktion ( mit Richtscheit) dann eine Konterlattung, oder wenn es die Raumhöhe nicht hergibt,die Dielung schrauben.Bei Gußasphalt benötigt man eigentlich keineFeuchtigkeitssperre, Befestigung der Hölzer auf dem Boden ist Probesache, Hohlraumdämmung einbauen, Dielung drauf,Anstrich,Fußleisten, fertig!
viel Spaß Harald Stöhr
Sanierung oder Neubau
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Holz & Design | Harald Stöhr | 05.01.04
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Teerboden! PAK?
Guten Tag,
neben den nützlichen Anregungen der anderen Forumsteilnehmer meine Frage: haben Sie überprüft ob vom Teerboden eine Gesundheitsbelastung ausgeht? (Stichwort PAK) Wenn eine Lösung mit Beibehaltung des Teers gefunden wird ist es langfristig entscheidend. Bei Ausbau ist eventuell auf besondere Gesundheitsschutz- und Entsorgungsmaßnahmen zu achten.
mfG. Ulrich Arnold
Guten Tag,
neben den nützlichen Anregungen der anderen Forumsteilnehmer meine Frage: haben Sie überprüft ob vom Teerboden eine Gesundheitsbelastung ausgeht? (Stichwort PAK) Wenn eine Lösung mit Beibehaltung des Teers gefunden wird ist es langfristig entscheidend. Bei Ausbau ist eventuell auf besondere Gesundheitsschutz- und Entsorgungsmaßnahmen zu achten.
mfG. Ulrich Arnold
Allg. Bauplanung bis Holzschutz
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Planungs-/Gutachterbüro Arnold | Ulrich Arnold | 06.01.04
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