Keine Frage sondern neue Gesetzeslage zum Nachbarschaftsrecht allgemein !!!

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Tom

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Neben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist bei Nachbarstreitigkeiten nun auch in Schleswig-Holstein dem Rechtsstreit eine obligatorische Streitschlichtung vorangestellt.

Ein Schlichtungsversuch ist nunmehr in den nachfolgenden Fällen Pflicht:

- Streitige Geldforderungen bis 750 EUR
- Streitigkeiten über Geruchs-, Lärm- und ähnliche Belästigungen im privaten Nachbarschaftsbereich
- Grenzüberwuchs von Wurzeln und Zweigen
- Streitigkeiten rund um das Fallobst
- Streitigkeiten um Grenzbäume oder Grenzsträucher



Es muss ab dem 1. März 2002 daher vor der Klageerhebung zunächst eine gütliche Einigung versucht werden. Die Gerichte weisen Klagen als unzulässig ab, wenn ohne den schriftlichen Nachweis eines erfolglosen Einigungsversuches eine Klage erhoben wird.

Hallo Hartmut evt neue Rubrik ???
cu und ATB tommy
 
Hmm...

Ich würde eher meinen, es sollte eine Art Newsbereich geben, der von den Community-Mitgliedern gepflegt werden kann. Dort könnten dann solche Information eingepflegt und kommentiert werden. Andere Meinungen?
 
Newsbereich

Hi Hartmut
Ein News-Bereich ist natürlich optimal kenne aber die Möglichkeiten Deines Providers nicht.
Auch das Forum wäre per cgi zu optimieren z.B. nach Sparten Suchfunktion etc. aber das ist auch ne Kostenfrage.
so etwa
http://www.cc-community.com/phpBB/index.php

cu und ATB tommy
 
Na ja ...

Ist alles selber programmiert. Anderst sind die gesamten Verflechtungen nicht möglich. Fachwerk.de ist als Gesamtsystem zu sehen, wo ein Modul in das Andere greift. Das funktioniert mit Produkten von Drittanbietern nicht. Aber trotzdem danke für den Tipp.
 
Thema: Keine Frage sondern neue Gesetzeslage zum Nachbarschaftsrecht allgemein !!!
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