Fachwerk.de - Inwieweit haftet der Kaminfeger ?
Sollte sich dies bewahrheiten stellt sich für mich die Frage nach der Daseinsberechtigung des Bezirksschornsteinfegers, wenn ihm trotz regelmäßigem Reinigens und Überprüfen solche Schäden nicht auffallen? Die andere Seite ist die einer Haftung für die Schäden.
Hat hier jemand Erfahrung und kann mir da weiterhelfen?
Versottung
Was hat denn damals Ihr Heizungsmonteur zum Thema Schornstein gesagt?
Wer hat die Anlage damals ohne Verrohrung abgenommen?
Viele Grüße
Was hat denn damals Ihr Heizungsmonteur zum Thema Schornstein gesagt?
Wer hat die Anlage damals ohne Verrohrung abgenommen?
Viele Grüße
Immer vorher Gehirn einschalten
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 30.01.11
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 30.01.11
Moin,
war dein Schorni überhaupt noch auf dem Dachboden/Dach?
Bei einer Gasheizung gibt's nämlich nix zu kehren und die Jungs machen normalerweise ihre Abgasmessung und gut is'.
Es könnte sein, dass 1990 noch keinerlei Vorschrift bestand den Kamin nachzurüsten, hängt m.W. auch davon ab ob ein Brennwertkessel installiert wurde. Die alten Gasheizungen durften auch zusammen mit einem Holzofen an einem Kamin betrieben werden, wenn die Gashzg. kein Gebläse hatte, so die Auskunft meines Schornis.
Stell deine Frage unbedingt nochmal im Haustechnikforum, da hocken mehr Heizungsspezis:
http://www.haustechnikdialog.de/
Weitere Info's bekomst du evtl. auch bei der Innung:
http://www.myschornsteinfeger.de
Wie auch immer deine Geschichte ausgeht (ich drück' die Daumen): Deine Heizung ist bald wieder fällig und deine nächste brauch' garantiert eine Querschnittverjüngung.
Viel Glück, Boris
war dein Schorni überhaupt noch auf dem Dachboden/Dach?
Bei einer Gasheizung gibt's nämlich nix zu kehren und die Jungs machen normalerweise ihre Abgasmessung und gut is'.
Es könnte sein, dass 1990 noch keinerlei Vorschrift bestand den Kamin nachzurüsten, hängt m.W. auch davon ab ob ein Brennwertkessel installiert wurde. Die alten Gasheizungen durften auch zusammen mit einem Holzofen an einem Kamin betrieben werden, wenn die Gashzg. kein Gebläse hatte, so die Auskunft meines Schornis.
Stell deine Frage unbedingt nochmal im Haustechnikforum, da hocken mehr Heizungsspezis:
http://www.haustechnikdialog.de/
Weitere Info's bekomst du evtl. auch bei der Innung:
http://www.myschornsteinfeger.de
Wie auch immer deine Geschichte ausgeht (ich drück' die Daumen): Deine Heizung ist bald wieder fällig und deine nächste brauch' garantiert eine Querschnittverjüngung.
Viel Glück, Boris
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten....
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Boris Webler | 30.01.11
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Boris Webler | 30.01.11
Hier ist wohl etwas mächtig schief gelaufen?
Wer kommt denn auf die Idee, dass man auf das Abgasrohr für die Gastherme verzichtet?
Ich sehe hier beide in der Pflicht, sowohl Heizungsbauer als auch Kaminkehrer.
Es sieht hier sehr danach aus, dass man wohl an der falschen Stelle gespart hat.
Grüsse
Schon mal
daran gedacht, dass der Kamin frei bewittert wird (Regen, Schnee)?
Ich glaube nicht, dass die Feuchteschäden vom Kondensat der Gasheizung alleine verursacht werden, zumal bestimmt ein Keramikrohr (Plewa) als Innenrohr eingebaut ist.
Sehr wahrscheinlich ist der Kaminkopf marode (Frostschäden).
Meine Lösung: mit einer Blechhaube den Kaminkopf verkleiden.
Viele Grüße
daran gedacht, dass der Kamin frei bewittert wird (Regen, Schnee)?
Ich glaube nicht, dass die Feuchteschäden vom Kondensat der Gasheizung alleine verursacht werden, zumal bestimmt ein Keramikrohr (Plewa) als Innenrohr eingebaut ist.
Sehr wahrscheinlich ist der Kaminkopf marode (Frostschäden).
Meine Lösung: mit einer Blechhaube den Kaminkopf verkleiden.
Viele Grüße
Alles ist erhaltenswert
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Zimmerei Schobig | Gerhard Schobig | 31.01.11
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Zimmerei Schobig | Gerhard Schobig | 31.01.11