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Susi Fey
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Hallo, ich bin ratlos: wir bewohnen ein Siedlerhaus, das kein Fachwerkhaus ist und nicht denkmalgeschützt. Laut brandenburgischem Gesetz ist es baugenehmigungsfrei, Fenster oder Türen in den "dafür vorgesehenen Öffnungen" umzubauen. Unsere Fensterhöhlen sind innen oben rund wie die Fenstertüren, die wir einbauen wollen, von außen sichtbar aber eckig. Wer hat Erfahrung, ob hier eine Baugenehmigung erforderlich ist? Es gibt außerdem einen Passus im Landesgesetz, der besagt, dass Bauen dem allgemeinen Ortsbild/ dem Landschaftsschutz entsprechend sein muss. Es gibt recht viele Stallfenster hier in der Gegend, die die Form unserer Wunschfenster haben. An Wohngebäuden sind sie eher seltener. Ist hier mit Schwierigkeiten der Genehmigung zu rechnen? Wer hat Erfahrung mit der Vorgehensweise gegenüber dem Amt? Was müssen wir tun, wenn es Baugenehmigungspflichtig ist?
Vielen Dank!
Vielen Dank!