Fachwerk.de - Wir wollen in Brandenburg Fenster zu Fenstertüren umbauen -Baugenehmigung?
Vielen Dank!
Fragen!
Hallo Susi,
einfacher Vorschlag:
1. Fensterbestand und Haus fotografieren.
2. Wunschfenster fotografieren oder aufzeichenen
3. Zum Bauamt gehen und beim zuständigen Sachbearbeiter vorlegen,
dann kommt recht schnell heraus was gemacht werden muss.
Das hängt auch alles etwas davon ab ob die Fenster z. B. zum Nachbarn gehen oder in welcher Weise die verändert werden sollen.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Hallo Susi,
einfacher Vorschlag:
1. Fensterbestand und Haus fotografieren.
2. Wunschfenster fotografieren oder aufzeichenen
3. Zum Bauamt gehen und beim zuständigen Sachbearbeiter vorlegen,
dann kommt recht schnell heraus was gemacht werden muss.
Das hängt auch alles etwas davon ab ob die Fenster z. B. zum Nachbarn gehen oder in welcher Weise die verändert werden sollen.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer | 11.02.08
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vielen Dank für den Tip
Hallo,
nachdem ich mich auch in meinem Bekanntenkreis mit einem Architekten über die Situation und das brandenburgische "Stretch-Gesetz" unterhalten habe, werde ich am Donnerstag mit Fotos, Photoshopbearbeitung eines Bildes - wie es sein soll - und einer Zeichnung aller Details auf den Weg zum Amt machen. Das war auch hier der Rat.
Vielen Dank und viele Grüße,
Susi
Hallo,
nachdem ich mich auch in meinem Bekanntenkreis mit einem Architekten über die Situation und das brandenburgische "Stretch-Gesetz" unterhalten habe, werde ich am Donnerstag mit Fotos, Photoshopbearbeitung eines Bildes - wie es sein soll - und einer Zeichnung aller Details auf den Weg zum Amt machen. Das war auch hier der Rat.
Vielen Dank und viele Grüße,
Susi
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Hallo, GRUNDSÄTZLICH kann man sagen, dass Veränderungen an der Außenfassade GENEHMIGUNGSPFLICHTIG sind!
Nur das anbringen eines Werbeschildes Bedarf eines Dekturplans!!
K. Meier | 18.02.08
Hallo, GRUNDSÄTZLICH kann man sagen, dass Veränderungen an der Außenfassade GENEHMIGUNGSPFLICHTIG sind!
Nur das anbringen eines Werbeschildes Bedarf eines Dekturplans!!
K. Meier | 18.02.08
Fenster vs. Baugenehmigung
Hallo Herr Meier,
grundsätzlich ist das richtig. Doch auch bei Fassaden (kommt ganz darauf an was für ein Gebäude das ist) gibt es neben den Genehmigungspflichtigen Umbauten des weiteren noch anzeigepflichtige, aber auch genehmigungsfreie Eingriffe.
Da es aber Strafen geben und sogar Rückbau verlangt werden kann, würde ich erstmal auf Nummer sicher gehen - fragen. Achtung, ein Eingriff in die Fensterform, die auch die Statik betrifft ist genehmigungspflichtig.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Hallo Herr Meier,
grundsätzlich ist das richtig. Doch auch bei Fassaden (kommt ganz darauf an was für ein Gebäude das ist) gibt es neben den Genehmigungspflichtigen Umbauten des weiteren noch anzeigepflichtige, aber auch genehmigungsfreie Eingriffe.
Da es aber Strafen geben und sogar Rückbau verlangt werden kann, würde ich erstmal auf Nummer sicher gehen - fragen. Achtung, ein Eingriff in die Fensterform, die auch die Statik betrifft ist genehmigungspflichtig.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer | 19.02.08
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer | 19.02.08