Wir wollen in Brandenburg Fenster zu Fenstertüren umbauen -Baugenehmigung?

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Susi Fey

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Hallo, ich bin ratlos: wir bewohnen ein Siedlerhaus, das kein Fachwerkhaus ist und nicht denkmalgeschützt. Laut brandenburgischem Gesetz ist es baugenehmigungsfrei, Fenster oder Türen in den "dafür vorgesehenen Öffnungen" umzubauen. Unsere Fensterhöhlen sind innen oben rund wie die Fenstertüren, die wir einbauen wollen, von außen sichtbar aber eckig. Wer hat Erfahrung, ob hier eine Baugenehmigung erforderlich ist? Es gibt außerdem einen Passus im Landesgesetz, der besagt, dass Bauen dem allgemeinen Ortsbild/ dem Landschaftsschutz entsprechend sein muss. Es gibt recht viele Stallfenster hier in der Gegend, die die Form unserer Wunschfenster haben. An Wohngebäuden sind sie eher seltener. Ist hier mit Schwierigkeiten der Genehmigung zu rechnen? Wer hat Erfahrung mit der Vorgehensweise gegenüber dem Amt? Was müssen wir tun, wenn es Baugenehmigungspflichtig ist?
Vielen Dank!
 
Fragen!

Hallo Susi,

einfacher Vorschlag:

1. Fensterbestand und Haus fotografieren.

2. Wunschfenster fotografieren oder aufzeichenen

3. Zum Bauamt gehen und beim zuständigen Sachbearbeiter vorlegen,
dann kommt recht schnell heraus was gemacht werden muss.

Das hängt auch alles etwas davon ab ob die Fenster z. B. zum Nachbarn gehen oder in welcher Weise die verändert werden sollen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
vielen Dank für den Tip

Hallo,
nachdem ich mich auch in meinem Bekanntenkreis mit einem Architekten über die Situation und das brandenburgische "Stretch-Gesetz" unterhalten habe, werde ich am Donnerstag mit Fotos, Photoshopbearbeitung eines Bildes - wie es sein soll - und einer Zeichnung aller Details auf den Weg zum Amt machen. Das war auch hier der Rat.
Vielen Dank und viele Grüße,
Susi
 
Ansicht verändern

Hallo, GRUNDSÄTZLICH kann man sagen, dass Veränderungen an der Außenfassade GENEHMIGUNGSPFLICHTIG sind!

Nur das anbringen eines Werbeschildes bedarf eines Dekturplans!!
 
Fenster vs. Baugenehmigung

Hallo Herr Meier,

grundsätzlich ist das richtig. Doch auch bei Fassaden (kommt ganz darauf an was für ein Gebäude das ist) gibt es neben den Genehmigungspflichtigen Umbauten des weiteren noch anzeigepflichtige, aber auch genehmigungsfreie Eingriffe.
Da es aber Strafen geben und sogar Rückbau verlangt werden kann, würde ich erstmal auf Nummer sicher gehen - fragen. Achtung, ein Eingriff in die Fensterform, die auch die Statik betrifft ist genehmigungspflichtig.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
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