Fachwerk.de - Bauwagen zur Obstbaumpflege

Ich weiß es hat nix mit bauen zu tun, aber es greift anscheinend ins Baurecht ein. Also bitte nicht übel nehmen.
Wir haben einen Obstbaumgarten 1200 m2 geerbt, darauf stehen 21 Bäume, seltene Apfelsorten, Kirschen, Zwetschgen ect.. Wir haben da vor knapp 2 Jahren ein 4 x 2,30 m großen Bauwagen in Tarnfarbe aufgestellt, als Geräteabstellplatz.
Wir wohnen 300 km entfernt und haben nicht die Möglichkeit, die großen, sperrigen Geräte wie Rasenmäher, Stromerzeuger ect. alle 2 Wochen hin und her zu fahren. Nun hat anscheinend jemand daran Anstoß genommen, obwohl er sich völlig ins Landschaftsbild einfügt und der Garten außerhalb einer Ortschaft an einem Hang liegt. Von der Gemeinde haben wir ein Schreiben erhalten, in dem wir aufgefordert werden den Gerätewagen zu entfernen, dies hätte zur Folge, das die ganze Arbeit, die wir in den total verwilderten Garten gesteckt haben umsonst war. Wir haben nicht nur den Garten bepflegt sondern auch Nistkästen und Vogelschutzhecken gepflanzt.
Hat jemand eine Ahnung, wie wir dagegen angehen können??
Oder hat jemand dieselben Erfahrungen gemacht??
Bräuchte da wirklich Hilfe !!


Jutta Fischer | 15.04.05

liegt wiese in landschaftsschutzgebiet o.ä.?

wenn nein
hat der bauwagen noch räder?

dann öfter mal auf eine andere stelle rollen

dann ist es keine ortsfeste einrichtung sonder nur abstellen von fahrzeug

und das ist glaube ich genehmigungsfrei

gruss aus münster
warum kompliziert wenn es einfach geht
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Bioenergie Seifert | Jörg-Ulrich Seifert | 15.04.05
Bauwagen
Hallo,
nein kein Landschaftsschutzgebiet.
Wagen ist einachsig, hat also 2 Räder.
Guter Tip mit hin-und herfahren.

Wissen Sie wo man das rechtlich findet???

Gruß Jutta Fischer


Jutta Fischer | 15.04.05
Bauliche Anlage?
Sehr geehrte Frau Fischer,

die Bauaufsicht ist voraussichtlich an Sie herangetreten, da der Bauwagen länger nicht bewegt wurde. Eine bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung kann vorliegen, wenn eine Anlage aus eigener Schwere auf dem Boden ruht. Es genügt regelmäßig eine Verweildauer von mehreren Monaten.

Es kommt nicht nur darauf an, ob Sie für ein Gerätehäuschen (auch in Form Ihres Wagens) eine Genehmigung brauchen. Wichtig ist auch, ob eine genehmigungsfreie Anlage materiellrechtlich zulässig ist, also mit den inhaltlichen Vorgaben des Baurechts übereinstimmt. Beides wird allerdings nur relevant, wenn es sich um eine bauliche Anlage handelt, dazu bereits der Tipp von Herrn Seifert.

Anderenfalls wäre zu prüfen, ob Sie ein entsprechendes Gerätehäuschen aufstellen dürfen und eine ggf. erforderliche Genehmigung bekommen könnten. Insofern wird voraussichtlich in erster Linie § 35 BauGB (sog. Außenbereich) entscheidend sein. Danach darf - neben vielen anderen Voraussetzungen - das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

RA Dr. Bernd Uhlenhut
Rechtsanwälte für öffentliches und privates Baurecht
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Brauner Schurgers Uhlenhut | Dr. Bernd Uhlenhut | 15.04.05
ist schon krass
ist schon krass wie sehr die bürokratie in deutschland überhand nimmt und irgend wie jeden fi..t . so kann das echt net weitergehen wenn menschen mit verstand sich für gute dinge einsetzen und dann so behandelt werden. irgend wie nimmt das auf seine art und weise formen an wie in russland oder brasilien. stadtsmacht über alles.

wobei ich auf meinen gelände eine alten ausgeschlachteten mercedes habe. er dient als skateramp. hatte auch ne anzeige deswegen aber ich ich ihnen gesagt haben das ich das auto noch verwende haben sie gemeint das es ok geht. egal was ich mit mache. ob als hühnerstall oder skateramp. hoff das geht gut naus sonst verliehr ich langsam den letzten hoffnung das das system noch zu retten ist.


bernhard | 11.08.05

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