Holzbodendecke einbauen, welche Trägerstärke?

Diskutiere Holzbodendecke einbauen, welche Trägerstärke? im Forum Statik, Aufbau & Konstruktion im Bereich - Hallo und guten Tag, das ist mein erster Beitrag hier°!° Nun zu meiner Frage: Auf unserem Dachboden möchte ich Wohnraum herstellen. Ein...
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Wetterhaus

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Hallo und guten Tag,

das ist mein erster Beitrag hier°!°

Nun zu meiner Frage:
Auf unserem Dachboden möchte ich Wohnraum herstellen. Ein Teilstück über unserer alten Scheune hat aber noch keine Fußbodenkonstrucktion auf der ich dann den Wohnraum erstellen kann. Ein Statiker hat sich das vor einigen Jahren mal angeschaut und nach den Bauplänen meines Vaters (verstorben) als okay befunden.

http://www.wetter-dalwigksthal.de/Heimw/Boden01.jpg
und hier noch eins:
http://www.wetter-dalwigksthal.de/Heimw/Boden02.jpg
und hier Ankerhaken von außen:
http://www.wetter-dalwigksthal.de/Heimw/Boden06.jpg

Fläche ist:3,90m x 7,70m ; die Balken auf den Fotos sind ca. 20x20cm stark. Auf den Fotos sieht man ja die Holzbalken auf denen der neue Fußboden befestigt werden kann. Die Balken liegen quasi wie ein Plus umgeben von weiteren Balken an den Seiten/Flanken.

Kurz gesagt ich dachte hier an eine Holzkonstruktion, aber sie soll halt sehr robust sein.
1) Welche Balkenstärke wäre empfehlenswert?
2) Was für Scharniere nehme ich zum befestigen vom Fußboden und Balken?
3) Welchen Dämmstoff tue ich in den Fußboden hinein, damit er nicht hohl klingt?

Als Grundfläche auf die Konstruktion würde ich Valentin N+F Platten nehmen, da ich die schon früher mit meinem Vater verlegt habe (19mm stark).

Ich bin eigentlich auch offen für andere Lösungswege.
Könnt ihr mir helfen / Tipps geben?
 
Umnutzung_I4313_2010317112918.jpgHallo Lars,gut dass Du fragst, bevor Du losgelegt hast. Bei einer Umwandlung eines Scheunendachbodens in einen Wohnraum handelt es sich um eine Umnutzung. Umnutzungen sind nach der auch bei Dir geltenden HBO genehmigungspflichtig. Dies stellt keine Schikane dar, sondern soll u.a. auch sicherstellen, dass Belange der Nachbarschaft, Bebauungspläne, Brandschutz, Wärmeschutz, Statik etc. berücksichtigt werden – sowohl zum Wohle des Bauherren, als auch zum Wohle Dritter, die nicht zu Schaden kommen sollen.
Ungenehmigte Bauten könnten beispielsweise mit einer Rückbauverfügung belegt werden, ein Versicherungsschutz besteht im übrigen nicht.

Die Genehmigungen sind im Regelfalle einfach zu erwirken und auch nicht kostspielig. Vor allem bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Hallo Christoph,

ähm, dass Wohnwagenfoto mit dem Hahn verdeckt leider den halben Beitrag bei mir, aber gut ich habs mir kurz in Word kopiert!

Also die geplanten Umbauarbeiten sind schon beim Bauamt gemeldet und eingetragen. Das hatte mein Vater (Maurermeister) als erstes gemacht, weils Förderung gab. Leider ists nur noch nicht fertig!

Nun gut, wie gehts weiter?
 
Scheunenumbau

Dann schau doch bitte in die Baugenehmigung die Dein Vater erwirkt hat. Da liegt eine Statik bei die der zitierte Statiker gemacht hat, samt Angaben zu Geometrie, der Profilwahl, Verbindungselemente, Auflager usw. In der Baugenehmigung stehen weiterhin Angaben zum Deckenaufbau hinsichtlich Wärme,- Brand- und Schallschutz.

Viele Grüße

p.s. Eine Baugenehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum, wenn innerhalb dieser Frist nicht gebaut wird verfällt sie und muß neu beantragt werden!
 
Gut, wir werden uns in dieser Sache noch mal mit einem Fachmann zusammen setzen
 
Thema: Holzbodendecke einbauen, welche Trägerstärke?

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