verdammte Dämmung
Hallo Frank
Hier noch schnell einige allgemeine Hinweise zur Innendämmung von Fachwerken. Der Text ist dem WTA Merkblatt 8-5-00/D des Referates 8 im WTA entnommen:
"....Wird eine Innendämmung aufgebracht, ist stets der gesamte Wandaufbau zu betrachten. Hierbei ist eine besondere Bewertung hinsichtlich des wärme- und feuchtetechnischen Verhaltens erforderlich.
Die zusätzliche innere Wärmedämmung sollte den Wert von (delta)R1 = 0.8 m2K/W nicht überschreiten. Die Eignung anderer Konstruktionen ist gesondert nachzuweisen. Bei fachwerksichtigen Außenwänden ist eine möglichst winddichte Innenabdeckung einzubringen. Diese kann mit verschiedenen Materialien hergestellt werden und bedarf besonderer Sorgfalt in der Ausführung.
Bei der Verwendung von Innendämmsystemen ist darauf zu achten, dass keine Hohlkonstruktionen entstehen, da in der Praxis eine luftdichte Ausführung nur erschwert (luftdichte Elektro- und Sanitärinstallationen, luftdichte Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse, etc.) herzustellen ist. In diesen Fällen besteht eine erhöhte Gefahr der Kondensation im Bauteilinneren durch Konvektion. Eine spezielle Schwierigkeit des Fachwerkbaus ist häufig ein unebener Untergrund, z.B. bei unterschiedlichen Holzdicken bzw. einem Versatz zwischen Holz- und Ausfachungsoberfläche. In diesen Fällen sind spezielle Maßnahmen bzw. Verfahren anzuwenden, um Hohlräume zu vermeiden.
Eine feuchtetechnische Berechnung hinsichtlich des Tauwasser-Ausfalls im Inneren von Bauteilen ist zumindest nach DIN 4108 (WT < 0,5 kg/m2) oder anderen geeigneten Berechnungsverfahren durchzuführen, wenn nicht durch wissenschaftlich abgesicherte Versuche oder bewährte Bauteile die Zulässigkeit sichergestellt ist.
Gemäß WTA-Merkblatt 8-1-96-D ist innenseitig keine dauerhaft wirksame Dampfsperre anzuordnen, um den kapillaren Feuchteausgleich nach innen zu erhalten. Das gilt ebenso für diffusionstechnisch zu dichte Dämmstoffe. Nur in Ausnahmefällen kann eine dampfsperrende Schicht entgegen dieser Vorgabe angeordnet werden. Ein rechnerischer Nachweis des wärme- und feuchtetechnischen Verhaltens ist grundsätzlich erforderlich.
Bei allen Innendämmsystemen ist ein auf die spezielle örtliche Situation abgestimmter Systemaufbau wichtig. So ist z.B. zu beachten, dass bei der wetterbeanspruchten Fassade die Innendämmung nicht zu stark ausgeführt werden darf, um die Austrocknung des Gesamtbauteils nicht zu behindern. Eine Abwägung zwischen Wärme- und Feuchteschutz sowie eventuell weiterer Anforderungen ist unerlässlich. Bei der Verwendung von Putzträgern ist darauf zu achten, dass diese in der tragfähigen Ausfachung zu verankern sind. Bei Verankerungen im Holz ist mit Rissbildungen zu rechnen.
Es ist auch zu beachten, dass keine Unterbrechungen der Dämmungen z.B. durch Installationen entstehen. Die Funktionsfähigkeit der Innendämmung wird sonst beeinträchtigt.
In Zweifelsfällen ist ein Fachplaner (Bauphysiker) hinzu zuziehen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei der Fachwerkinstandsetzung Systeme eingesetzt wurden und werden, die entgegen den Vorschriften des öffentlichen Bauordnungsrechts keine bauaufsichtliche Zulassung bzw. kein bauaufsichtliches Prüfzeugnis haben. Diese Bauprodukte und Bauarten haben sich jedoch durchaus in der Anwendung bewährt. Unabhängig von Vorgaben des Denkmalschutzes muss bei der Auswahl dieser Wärmedämmsysteme eine 'Zustimmung im Einzelfall' eingeholt werden und/oder die Abweichung von der Bauordnung (auch unter dem Aspekt der Gewährleistung) in Abstimmung mit den zuständigen Baubehörden geklärt werden...."
Ich denke damit sind einige deiner Fragen im Grundsätzlichen beantwortet. Vielleicht schaust du dir, wie schon von Klaus Schillberg angemerkt, auch einmal die vielen bereits vorhanden Beiträge zu diesen Thema an
Gruß
Lutz Parisek