Wie nennt man diese Decke?

Diskutiere Wie nennt man diese Decke? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Kann mir jemand sagen wie man diese Decke nennt.
Er schreibt dort aber
"Bei Decken mit offenen liegenden Stahlträgern und Ziegelkappen (Mindestdicke 10 cm) kann gemäß DIN 4102-4 für die Ausfachungen meist ohne weiteren Nachweis von F90-A ausgegangen werden."
Und die Ausfachung ist nun mal der Stein/Platte etc. Wie auch beim Fachwerk: Die Ausfachung ist der Lehm, der Rest das Holz. So auch hier: Die Ausfachung ist der Stein/Platte, der Rest der Träger.

Die DIN 4102-4 von 1994 geht bei der Einstufung der Feuerwiderstandsdauer bei Kappendecken immer davon aus, dass eine schützende Überdeckung des unteren Flansches aus Putz oder anderen Materialien vorhanden ist. Und das ist auch das, was in dem von dir genannten PDF steht. Die Kappe selbst (also Stein/Platte) bringt F90 durch die Dicke, der Eisenträger muss aber von unten geschützt werden (Variante A,B und C im PDF) um für die Decke einen Gesamtnachweis in F90 erbringen zu können. Das Einstufen einer Kappendecke ohne geschützten Flansch ist deshalb nicht F90. Was manche Leute brandschutztechnisch einstufen, dass sehe ich täglich. Einfach zum Weglaufen. Du kannst auch einen Nachweis führen über den Statiker und die Heißbemessung, ob es passt, dann hast du einen auf deine Decke zugeschnittenen Nachweis. Der bringt dann ggf. F90, da ja auch Lastausnutzung etc. eine Rolle spielt. Ohne den Nachweis nur F30 wg. dem offenen Stahlträger. Hier mal das Bild aus der Norm, dass stets auf den Putz/Putzträger hinweist, der vorhanden sein MUSS um überhaupt nach Norm einstufen zu können.
1699960526903.png
Und das ist auch das, was in deinem PDF ist. Bei der Kappendecke handelt es sich um eine Decke der Bauart II (Stahlträgerdecke/Abdeckung mit Normalbeton), die hier als Grundlage zu sehen ist. Wenn du in die Literatur zu historischen Decken und deren Feuerwiderstandsdecken schaust, dann kannst du dort feststellen, dass ALLE Decken, die F90 eingestuft werden, immer eine Putzüberdeckung auf der Unterseite haben. Ohne Putzüberdeckung funktioniert das System nämlich nicht. Decken, die einen frei liegenden Stahlträger aufweisen, werden nicht ohne Sondernachweis in F90 eingestuft.
Wie zu verfahren ist, wenn die Kappen dünner, oder anders ausgeführt sind steht dann im weiteren Verlauf.
Das PDF schreibt ja ganz klar in den Bildern, dass auch eine Mindestdicke der Kappe notwendig ist (also die ist jeweils auf den Bildern angeben). Und nur dann, wenn die Kappe dick genug ist, kann ich mit der Zusatzvariante des Trägerschutzes auf F90 kommen (Variante A und B). Wenn die Kappe aber zu dünn ist, dann muss ich die Variante C (komplette Unterdecke im PDF) wählen, um F90 von unten zu erhalten.
Deswegen muss bei Umnutzungen etc. immer ein entsprechender Nachweis erbracht werden, was die Decke kann. Und meistens muss dann der Träger von unten geschützt werden, damit's passt.
Was letztendlich genehmigt wurde, ist wieder eine ganz andere Geschichte. Spätestens bei der nächsten Maßnahme im Gebäude, das bei dir saniert wurde, kommt Einer der Ahnung hat und schaut sich die Kappendecke mit den offenen Stahlträgern an und fragt nach dem Nachweis von F90. Dann kommen wahrscheinlich irgendwelche schwammigen Aussagen und zum Schluss kommt raus, dass der Nachweis nicht gepasst hat und man es "grad nochmal machen kann". So erlebe ich es täglich... Falls der Nachweis sauber geführt wurde, dann hast du Glück gehabt, falls nicht, machen es halt die nächsten Umbaumaßnahmen "richtig". Es besteht hierbei natürlich immer die Möglichkeit eine Erleichterung/Abweichung zu beantragen, dass es eine Bestandsdecke etc. ist, aber damit hast du den Feuerwiderstand nicht "gerettet" sondern nur den Bestand mit den fehlenden Feuerwiderstand zugelassen.
 
Ich denke das planende und begleitende Ing. Büro für Arbeits- und Brandschutz hatte die Ahnung
Da ich das Büro nicht kenne, kann ich dazu natürlich nichts sagen. Ich kann dir nur sagen, dass ich regelmäßig brandschutztechnische Unterlagen zum Prüfen vorgelegt bekomme, die ich dann wieder zurückschicke, weil die einfach nicht prüfbar sind, da die Qualität einfach mangelhaft ist. Deshalb bin ich da mittlerweile "vorsichtig"...
 
Die (historischen) Bauordnungen schreiben nicht nur die Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Feuerwiderstandsdauer vor, sondern auch die Brennbarkeit der Baustoffe. Z.B. nichtbrennbare Baustoffe, in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen etc. Darum funktioniert Holz manchmal auch nicht. Und Kappendecke manchmal doch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, dass die Bauordnung beides vorschreibt. Aber lieber eine Decke aus brennbaren Baustoffen mit dem entsprechenden Feuerwiderstand und Raumabschluss als eine nichtbrennbare Decke, die frühzeitig versagt. Im Bestand kommt's halt immer auf die Art der Nutzung etc. an. Lieber eine Abweichung mit Verstand als nur Bauordnung abschreiben und fordern..., das bringt nämlich nix.
 
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