Vorfälligkeitsentschädigung: IVD rät Bauherren zu schnellem Handeln

Diskutiere Vorfälligkeitsentschädigung: IVD rät Bauherren zu schnellem Handeln im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Kreditnehmern, die eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank gezahlt haben, können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH...
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Kreditnehmern,
die eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank gezahlt haben, können nach
einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. XI ZR 285/03) jetzt eine
Neuberechnung und zuviel Gezahltes zurückverlangen. "Die Bankkunden sollten sich
damit allerdings beeilen, damit ihre Ansprüche nicht verjähren", rät Michael
Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD.



Durch die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich die Bank vom
Kunden den Verlust ersetzen, den sie macht, weil der Kunde seinen Kredit früher
als geplant zurückzahlt. Nach der Auffassung des BGH haben die Banken zur
Ermittlung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung häufig falsche
Rechnungsmethoden angewendet - zuungunsten der Kunden.



"Die BGH-Entscheidung ist für Bauherren sehr erfreulich",
urteilt Schick. Denn nach Schätzungen von Verbraucherschützern wird
durchschnittlich jeder zehnte Kredit durch eine Vorfälligkeitsentschädigung
abgelöst - und in neun von zehn Fällen haben sie dabei zuviel gezahlt.



"Um den Verlust zu ermitteln, den die Bank durch die vorzeitige
Rückzahlung macht, wird verglichen, was sie in der Restlaufzeit des
Kreditvertrages an Zinsen eingenommen hätte und was sie statt dessen bei einer
Anlage des Geldes einnimmt. Die Differenz abzüglich ersparter Risiko- und
Verwaltungskosten ist die Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kunde zahlen
muss", erläutert Bettina Baumgarten, Anwältin in der Immobilienkanzlei Bethge
und Partner aus Hannover.



Streit gab es bislang um die Frage, zu welchen Bedingungen das
Geld anzulegen ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Berechnung
auf Grundlage bisher verwendeter Indices wie dem Pfandbriefindex PEX der Bank
einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft. Die Richter befürworten stattdessen
eine Berechnung anhand der Renditen aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen
Bundesbank. "Da der PEX-Index ausschließlich Briefrenditen emittierender
Hypothekenbanken berücksichtigt, bleiben Geldkurse, die ca. 0,10 bis 0,15
Prozentpunkte über der Emissionsrendite liegen, unbeachtet", erklärt Baumgarten.
Eine um 0,1 Prozentpunkte zu geringe Wiederanlagerendite führe bei Ablösung
eines Darlehens mit einer Restschuld von 200.000 Euro und einer Restlaufzeit von
fünf Jahren zu einer um etwa 1000 Euro überhöhten Vorfälligkeitsentschädigung.



Zu beachten ist allerdings, dass Rückforderungen von
Vorfälligkeitsentschädigungen, die vor dem Jahr 2002 gezahlt worden sind,
bereits verjährt sein könnten.



<div align='right'>Siehe auch:

IVD Immobilienverband Deutschland
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