Forderungen des IVD an eine neue Bundesregierung

Diskutiere Forderungen des IVD an eine neue Bundesregierung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Der Immobilienverband Deutschland fordert stabile Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft nach der Bundestagswahl. Dies sei eine...
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Der
Immobilienverband Deutschland fordert stabile Rahmenbedingungen für die
Immobilienwirtschaft nach der Bundestagswahl. Dies sei eine wesentliche
Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufschwung, für mehr Wachstum und
Beschäftigung. Grundsätzlich brauche die Immobilienwirtschaft in der Zukunft
keine steuerlichen Förderungen und Subventionen mehr, wenn in der nächsten
Legislaturperiode tatsächlich eine umfassende Steuerstrukturreform umgesetzt
würde. Für ein niedriges und einfaches Steuersystem befürwortet der IVD eine
Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Damit einher geht nach dem
Willen des Immobilienverbandes Deutschland eine umfassende Deregulierung des
Miet- und Baurechts.



Insbesondere die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
müssen so ausgestaltet werden, dass sie verlässlich für Immobilieneigentümer und
Investoren sind. In den einzelnen Bereichen fordert der IVD:



  • Steuern



Altersvorsorge: Die Immobilie muss gleichberechtigt in
die Altersvorsorge einbezogen werden. Dies kann durch den Umbau des bereits
existierenden Rahmens (Riester-Rente) geschehen, wobei Sparer die Wahl haben
sollen, auch bei der eigengenutzten Immobilie zur nachgelagerten Besteuerung zu
optieren und dafür in der Investitionsphase die Schuldzinsen abzuziehen. Wenn
die in das selbstgenutzte Wohneigentum eingebrachten Mittel fiktiv mit einem
Standardsatz verzinst werden, dann steht zu Beginn des Rentenalters eine
Bemessungsgrundlage für den steuerlichen Zugriff zur Verfügung.



Vertrauensschutz: Der IVD fordert: Schluss mit den
rückwirkenden Steueränderungen. Die Praxis, steuerliche Rahmenbedingungen
rückwirkend zu ändern - wie etwa zuletzt bei §11 EStG geschehen - verunsichert
Investoren und ist Gift für die Immobilienwirtschaft. Steuerliche Neuregelungen
dürfen sich nur auf die Zukunft beziehen und nicht rückwirkend die Dispositionen
von Investoren in Frage stellen.



Besteuerung von Veräußerungsgewinnen: Die zehnjährige
Spekulationsfrist ist ein Hemmnis für die Fungibilität der Immobilie. Die 1999
beschlossene Verlängerung von zwei auf zehn Jahren sollte zurückgenommen werden.
Falls jedoch eine Neuregelung der Spekulationsfrist (§23 EStG) erfolgen sollte,
bei der generell Veräußerungsgewinne steuerpflichtig werden, dann muss der
Steuersatz moderat sein. Vor allem muss dann für alle Immobilien, die vor dem
Inkrafttreten der Neuregelung erworben wurden, die alte Regelung gelten.



Erbschaft- und Schenkungsteuer: Eine Veränderung des
Bewertungsgesetzes, welche faktisch zu einer Erhöhung der Erbschaft- und
Schenkungsteuer für Immobilien führen würde, lehnt der IVD ab. Immobilien müssen
im Vergleich zu Geldvermögen geringer besteuert werden, da die freie Disposition
des Vermögens z.B. durch das soziale Mietrecht vielfach eingeschränkt ist.



Vermögensteuer: Der IVD fordert die endgültige
Abschaffung der Vermögensteuer, die bei einer Wiedereinführung besonders
Immobilieneigentümer treffen würde.



Anschaffungsnaher Aufwand: Der IVD fordert die Rücknahme
der gesetzlichen Regelung zum "anschaffungsnahen Aufwand", da hierdurch
notwendige Investitionen in die Instandhaltung von Immobilien behindert werden.
Die Regelung, dass Instandsetzungsmaßnahmen, die in den ersten drei Jahren nach
Erwerb einer Immobilie höher ausfallen als 15% des Kaufpreises, aktiviert werden
müssen, verhindert notwendige Instandsetzungen und Modernisierungen des
Wohnungsbestandes in Deutschland.



Grundsteuer: Wenn eine Reform der Grundsteuer erfolgt,
dann darf diese auf keinen Fall zur Mehrbelastung von Eigentümern führen, zumal
diese Mehrbelastung vor allem die Mieter treffen würde. Der sinnvollste Weg wäre
eine Abschaffung der Grundsteuer, die eine Substanzbesteuerung darstellt.



Keine "Bürgerversicherung": Die so genannte
Bürgerversicherung würde zu einer erheblichen Mehrbelastung von
Immobilieneigentümern führen, da auch Vermietungseinkünfte
sozialversicherungspflichtig würden. Der IVD wendet sich gegen Pläne zur
Einführung einer solchen Bürgerversicherung.



Verlustausgleich: Falls eine Neuregelung des
Verlustausgleichs erfolgen sollte (wie in §15b EStG vorgesehen), dann muss
ausdrücklich klargestellt werden, dass der normale Erwerb einer Eigentumswohnung
(auch plus Finanzierungsvermittlung usw.) nicht schädlich ist und dass
gesetzlich festgelegte erhöhte Abschreibungen (z.B. §§7h/7i) nicht vom
Verlustausgleichsverbot betroffen sind.



REITs: Schnellstmöglich sollten REITs (Real Estate
Investment Trusts) eingeführt werden, damit den Anlegern eine international
konkurrenzfähige Form der indirekten Immobilienanlage auch in Deutschland zur
Verfügung steht. REITs sollten möglichst wenig reguliert werden, eine
Börsennotierung sollte nicht vorgeschrieben sein. Die Aufdeckung stiller
Reserven bei Einbringung von Immobilien in einen REIT sollten zu moderaten
Steuersätzen erfolgen.



  • Recht



Antidiskriminierungsgesetz: Das
Antidiskriminierungsgesetz in der jetzt vom Bundestag beschlossenen Form wird zu
einer Prozessflut und zu einem Ausbau der Bürokratie führen. Eine korrekte
Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie - ohne zusätzliche Regelungen
und Erschwernisse - ist im Interesse der gesamten Wirtschaft, aber insbesondere
auch im Interesse der Wohnungswirtschaft.



WEG-Gesetz: Die geplante Novelle des
Wohnungseigentumsgesetzes sollte zügig erfolgen, wobei zuvor noch eine Anhörung
der Verbände der Immobilienwirtschaft erfolgen muss, um Korrekturen im Einzelnen
durchzuführen.



Energiepass: Der geplante Energiepass soll lediglich der
Information dienen und darf keine Rechtswirkung entfalten, denn ansonsten ist
eine Prozessflut schon jetzt programmiert. Nur ein überwiegend
verbrauchswertbasierter Energiepass ist sinnvoll.



Mietrecht: Eine Liberalisierung des deutschen Mietrechtes
ist überfällig. Kappungsgrenzen und ähnliche Regulierungen müssen beseitigt
werden. Die Liberalisierung des Mietrechtes ist im übrigen die logische
Konsequenz aus dem Abbau von Steuervorteilen und Subventionen im
Immobilienbereich.



Baurecht: Bürokratische Regulierungen wie etwa so
genannte "Milieuschutzgebiete" (§172 Baugesetzbuch) müssen abgeschafft werden.
Sie nützen niemandem und errichten nur unnötige Schranken für Investoren.



PPP: Die Voraussetzungen zur Durchführung von Public
Private Partnerships sollten erheblich verbessert werden. Angesichts der
Finanznot von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sollten bislang vom Staat
realisierte Projekte künftig in PPP-Projekten realisiert werden.



  • Transparenz und Verbraucherschutz



Statistiken: Der deutsche Immobilienmarkt leidet unter
Intransparenz, weil über die wichtigsten Daten aus den Bereichen der Wohn- und
Gewerbeimmobilien keine Statistiken geführt werden. Der IVD fordert die
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung entsprechender Daten
durch das Statistische Bundesamt.



Offene Immobilienfonds: Offene Immobilienfonds sollten im
Interesse des Anlegerschutzes und der Markttransparenz verpflichtet werden, die
von den Gutachtern erstellten Verkehrswertgutachten zu den einzelnen Immobilien
zu veröffentlichen und Anlegerbeiräte einzurichten, die wirksam
Kontrollfunktionen ausüben können.



Anlegerschutzverbesserungsgesetz: Die Regelungen des
Anlegerschutzverbesserungsgesetzes zur BaFin-Prüfung geschlossener
Immobilienfonds bringen lediglich mehr Bürokratie und bedeuten keinerlei
Verbesserung des Anlegerschutzes. Das Gesetz sollte geändert werden und statt
der jetzt beschlossenen Regelung sollte die Prospektierung geschlossener
Immobilienfonds nach den Grundsätzen des Standards S4 des Instituts der
Wirtschaftsprüfer verpflichtend werden.



Makler: Der IVD fordert die Schaffung von einheitlichen
Berufszugangs- und Ausbildungsvoraussetzungen nicht nur für Immobilienmakler,
sondern zugleich für Haus- und Wohnungseigentumsverwalter und Sachverständige
angesichts der jüngst verabschiedeten Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa. Die
überfällige Regelung des Berufsstandes auch in Deutschland ist ein wichtiger
Beitrag zur freien Berufsausübung der deutschen Immobilienberufe in der
Europäischen Union sowie zur Stärkung des Verbraucherschutzes.



<div align='right'>Siehe auch: siehe zudem:
 
Thema: Forderungen des IVD an eine neue Bundesregierung

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