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Anja Deisen
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Moechte ein Denkmal aus städtischem Besitz kaufen. Kann die Stadt von mir vertraglich verlangen, es innerhalb eines bestimmten Zeitraums saniert zu haben und bei Nichtbefolgung Strafen oder Rueckabwicklung des Kaufs geltend machen? Dies vor dem Hintergrund, dass die Sanierung nur durch Zustimmung städtischer Behoerden (Bauordnungsamt, Denkmalschutzbehoerde etc) ueberhaupt moeglich ist... Hat jemand Erfahrungen mit solchen Inhalten in Kaufverträgen??