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Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken mir ein unter Denkmalschutz stehendes Haus (Baujahr um 1750) zu kaufen.
Die Fassade (Fachwerk) sowie das Dach sind renoviert. Nach Angabe des
Amts für Liegenschaften und Stadterneuerung(welches das Objekt veräußert) sind im Innern mit wenigen/keinen Auflagen zu rechnen.
Zudem hat mich die Dame in einem ersten telefonischen Gespräch auf folgendes hingewiesen:
Das Objekt bedarf einer durchgreifenden Modernisierung. Für entsprechende Maßnahmen können gegebenenfalls ein Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln sowie erhöhte Abschreibungen nach § 7 Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden, da der Ortskern als förmliches Sanierungsgebiet ausgewiesen ist.
Konkret meinte die Dame, dass aufgrund der Ausweisung als Sanierungsgebiet 50% der Modernisierungskosten getragen werden. Dass es sich in diesem Fall um eine durchgreifende Modernisierung handelt, stehe außer Frage.
Folgendes wird gemacht werden müssen:
- Zentralheizung (Pellets in Verbindung mit Wandflächenheizung)
- Fenster
- Dachausbau/Isolierung
- Inndämmung der Außenwände
Aus finanzieller Sicht scheint mir das Vorhaben daher sehr reizvoll, da zudem 90% der selbst getragenen Investitionskosten über 10 Jahre abgeschrieben werden können.
Ich sehe das Objekt nicht als Finanzinvestition- möchte aber dennoch vermeidenmich finanziell zu übernehmen und daher mögliche, übersehene Fallstricke aufspüren.
Ich wäre für kritische Kommentare bzw. Erfahrungen mit vergleichbaren Unternehmungen dankbar. Am Dienstag findet der erste Besichtigungstermin statt.
Zu einem zweiten wäre es sicher sinnvoll einen Architekten bzw. Sachverständigen hinzu zu ziehen. Wenn jemand die entsprechende Expertise hat und aus der Region Heilbronn kommt, würde ich mich über eine kurze Vorstellung sehr freuen.
Viele Grüße
Oliver
ich spiele mit dem Gedanken mir ein unter Denkmalschutz stehendes Haus (Baujahr um 1750) zu kaufen.
Die Fassade (Fachwerk) sowie das Dach sind renoviert. Nach Angabe des
Amts für Liegenschaften und Stadterneuerung(welches das Objekt veräußert) sind im Innern mit wenigen/keinen Auflagen zu rechnen.
Zudem hat mich die Dame in einem ersten telefonischen Gespräch auf folgendes hingewiesen:
Das Objekt bedarf einer durchgreifenden Modernisierung. Für entsprechende Maßnahmen können gegebenenfalls ein Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln sowie erhöhte Abschreibungen nach § 7 Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden, da der Ortskern als förmliches Sanierungsgebiet ausgewiesen ist.
Konkret meinte die Dame, dass aufgrund der Ausweisung als Sanierungsgebiet 50% der Modernisierungskosten getragen werden. Dass es sich in diesem Fall um eine durchgreifende Modernisierung handelt, stehe außer Frage.
Folgendes wird gemacht werden müssen:
- Zentralheizung (Pellets in Verbindung mit Wandflächenheizung)
- Fenster
- Dachausbau/Isolierung
- Inndämmung der Außenwände
Aus finanzieller Sicht scheint mir das Vorhaben daher sehr reizvoll, da zudem 90% der selbst getragenen Investitionskosten über 10 Jahre abgeschrieben werden können.
Ich sehe das Objekt nicht als Finanzinvestition- möchte aber dennoch vermeidenmich finanziell zu übernehmen und daher mögliche, übersehene Fallstricke aufspüren.
Ich wäre für kritische Kommentare bzw. Erfahrungen mit vergleichbaren Unternehmungen dankbar. Am Dienstag findet der erste Besichtigungstermin statt.
Zu einem zweiten wäre es sicher sinnvoll einen Architekten bzw. Sachverständigen hinzu zu ziehen. Wenn jemand die entsprechende Expertise hat und aus der Region Heilbronn kommt, würde ich mich über eine kurze Vorstellung sehr freuen.
Viele Grüße
Oliver