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Auf
Einladung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg trafen sich am 14.10. in
Stuttgart die Vertreter der Gasprotest-Initiativgruppen in Baden-Württemberg zum
ersten landesweiten Erfahrungsaustauschs- und Abstimmungstreffen. Zukünftig
wollen die Initiativen sich stärker vernetzen, um wirkungsvoller agieren zu
können. Sie stellen dabei folgende Forderungen an Anbieter und Politik:
waren die Ursache für das Entstehen zahlreicher Initiativgruppen im Land. Ihre
Mitglieder unterstützen sich gegenseitig beim Widerspruch gegen die Höhe von
Gaspreisen oder gehen mit Sammelklagen auf Feststellung eines gerechtfertigten
Gaspreises gegen ihre Gasversorger vor.
Die Preise für Güter der Daseinsvorsorge (z.B. Gas) müssen, wenn
diese vom Lieferanten einseitig festgesetzt werden, einer gerichtlichen
"Billigkeitskontrolle" standhalten können - sie dürfen nicht überhöht sein. Mit
einem Musterschreiben und individuellen Beratungen unterstützt die
Verbraucherzentrale Verbraucher bei ihrem Widerspruch gegen die Höhe der
Gaspreise. Infos dazu und Adressen örtlicher Initiativen gibt's unter
vz-bw.de/gaspreise.
Die Veranstaltung wurde gefördert mit Mitteln des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
<div align='right'>Siehe auch: <!-- FreeFind Begin No Index -->weitere Meldungen:
Einladung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg trafen sich am 14.10. in
Stuttgart die Vertreter der Gasprotest-Initiativgruppen in Baden-Württemberg zum
ersten landesweiten Erfahrungsaustauschs- und Abstimmungstreffen. Zukünftig
wollen die Initiativen sich stärker vernetzen, um wirkungsvoller agieren zu
können. Sie stellen dabei folgende Forderungen an Anbieter und Politik:
- Die Preispolitik der Unternehmen müssen transparent sein.
- Energiepreise müssen verbrauchergerecht sein.
- Die von den Monopolisten festgesetzten Gaspreise und die Strompreise
müssen dem Nachweis der Billigkeit gemäß §315 BGB unterzogen werden. - Die Energielieferanten müssen hierzu vor Gericht ihre Preiskalkulation
offen legen. - Um zukünftig einen wirksamen Wettbewerb auf dem Energiemarkt erreichen
zu können, muss eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzmonopole
erfolgen und die Marktmacht der großen Energiekonzerne muss gebrochen
werden.
waren die Ursache für das Entstehen zahlreicher Initiativgruppen im Land. Ihre
Mitglieder unterstützen sich gegenseitig beim Widerspruch gegen die Höhe von
Gaspreisen oder gehen mit Sammelklagen auf Feststellung eines gerechtfertigten
Gaspreises gegen ihre Gasversorger vor.
Die Preise für Güter der Daseinsvorsorge (z.B. Gas) müssen, wenn
diese vom Lieferanten einseitig festgesetzt werden, einer gerichtlichen
"Billigkeitskontrolle" standhalten können - sie dürfen nicht überhöht sein. Mit
einem Musterschreiben und individuellen Beratungen unterstützt die
Verbraucherzentrale Verbraucher bei ihrem Widerspruch gegen die Höhe der
Gaspreise. Infos dazu und Adressen örtlicher Initiativen gibt's unter
vz-bw.de/gaspreise.
Die Veranstaltung wurde gefördert mit Mitteln des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
<div align='right'>Siehe auch: <!-- FreeFind Begin No Index -->weitere Meldungen:
Heizungsanlagen bei EcoTopTen im Test: emissionsarm und komfortabel (16.10.2006)</div>