Tiefensee: Planungsbeschleunigung ist auf gutem Weg

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Das
Bundeskabinett hat am 5.April einer Formulierungshilfe zur Änderung des
Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Planungsverfahren für
Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Dies teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang
Tiefensee in Berlin mit. "Bauen muss in Deutschland schneller und einfacher
werden. Durch die Beratung im Kabinett hat das Planungsbeschleunigungsgesetz
zusätzlichen Schwung erhalten. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir bei den
weiteren parlamentarischen Beratungen schnell zu einem guten Ergebnis kommen
werden. Das ist auch ein wichtiges Signal zur Verbesserung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland. Vorhandene Finanzierungsmittel effizient
einsetzen, Bauvorhaben beschleunigen und die Standortbedingungen verbessern -
das sind die Kernziele der Planungsbeschleunigung", so der
Bundesverkehrsminister nach der Kabinettsitzung.



Die Formulierungshilfen, die für den Änderungsantrag der
Regierungsfraktionen im Bundestag erarbeitet worden sind, verbessern den
vorliegenden Gesetzentwurf in einer Reihe von Punkten:



  • Die Festlegung der Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen auf 10
    Jahre + 5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit.
  • Die ersatzlose Streichung der Außerkrafttretensregelung "15 Jahre nach
    Baubeginn".
  • Die Überarbeitung der Regelungen zur Beteiligung anerkannter
    Naturschutzverbände. Dabei wurde die Regelung im Hinblick auf die in
    Deutschland geltende europäische Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung
    in Umweltangelegenheiten getroffen.
  • Eine Änderung des Raumordnungsgesetzes dahingehend, dass das
    Raumordnungsverfahren künftig nur noch auf Antrag des Vorhabenträgers
    durchgeführt wird.
  • Die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs der Betriebsgenehmigung
    für Verkehrsflughäfen und besonders wichtige Wasserstraßenprojekte.
"Ich will Bauen in Deutschland einfacher machen. Das gilt
insbesondere für unsere Verkehrsinfrastruktur. Unsere Ziele sind klar: Wir
wollen die Planungszeiten um ein Drittel verkürzen. Deshalb sollen künftig
Einzelne bei besonders wichtigen Vorhaben die Planung nicht mehr in vielen
Gerichtsinstanzen unnötig verzögern können. Auch für Umweltverbände gilt dann
die gleiche Einspruchsfrist wie für jeden Bürger. Dazu wird es noch weitere
Verbesserungen geben. Mit diesem Paket werden wir wichtige Infrastrukturprojekte
künftig um bis zu zwei Jahre beschleunigen können", sagte Tiefensee.



"Mit dem Gesetz werden die Planungszeiten bei großen
Infrastrukturprojekten um bis zu zwei Jahre verkürzt", so Tiefensee. "Das Gesetz
wird entscheidend dazu beitragen, dass die Planung von Infrastrukturprojekten
transparenter, zeitlich schneller und insgesamt effizienter wird. Höhere
Planungssicherheit und beschleunigte Entscheidungsprozesse sind auch
entscheidende Kriterien für private Investoren, um Kapital für
Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stellen. Damit ist der Gesetzentwurf ein
wichtiges Signal zur Verbesserung der Investitionsbedingungen am Standort
Deutschland mit allen positiven Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung.
Dies kommt nicht nur den Nutzern der Infrastruktur entgegen, sondern bringt
Aufträge für die Bauindustrie und den Mittelstand", so der Minister weiter.



Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll fortan in ganz
Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter
Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche
Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen
Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug
(EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe
von besonderer Bedeutung sind. "Vor allem mit der Verkürzung des Instanzenweges
haben wir in den neuen Ländern bereits gute Erfahrungen gemacht. Es ist uns
bereits Ende vergangenen Jahres gelungen, die im Osten geltende Regelung zu
verlängern. Mit dem gesamtdeutschen Planungsbeschleunigungsgesetz wollen wir
diese guten Erfahrungen, die wir im Osten Deutschlands gemacht haben, nun
schnell auf die gesamte Bundesrepublik übertragen", so Tiefensee.



Die wichtigsten Veränderungen im Einzelnen:



  • Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz



Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll künftig in
ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter
Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche
Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen
Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug
(EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe
von besonderer Bedeutung sind.



Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss für alle Bürger
nachvollziehbar sein, wie mit diesen Kriterien in der Praxis umgegangen wird.
Daher wurden in den Gesetzentwurf drei Listen aufgenommen, in denen diejenigen
anstehenden Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenvorhaben aufgelistet sind, auf
die die mit den Verfassungsressorts vereinbarten Kriterien zutreffen. Im
Ergebnis geht es um 22 Schienenvorhaben, 58 Straßenvorhaben und 6
Wasserstraßenvorhaben.



Beschleunigungseffekt: etwa 1 bis 1½ Jahre



  • Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen



Die Anhörungsbehörde kann unter bestimmten Umständen auf
Erörterungstermine verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn weder
Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden.



Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Wochen



  • Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung



Künftig müssen Grundstückseigentümer zum Beispiel Boden- und
Grundwasseruntersuchungen oder Vermessungen und vorübergehende Markierungen nach
Erlass des Planfestsstellungsbeschlusses per Gesetz zur Vorbereitung dulden.



Beschleunigungseffekt: 7 bis 9 Monate



  • Präklusionsfrist für Vereine



Auch Vereine müssen - wie schon heute jeder betroffene Bürger -
fortan ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen
Auslegungsfrist von Plänen vorbringen



Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Monate



  • Ermittlungserleichterungen im Fall Orts abwesender
    Grundeigentümer




Künftig braucht die Behörde über die Prüfung von Grundbuch und
Grundsteuertabelle hinaus keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen mehr anzustellen.



Beschleunigungseffekt: nicht generell zu beziffern, kann aber im
Einzelfall erheblich sein, wichtig ist Erhöhung der Planungssicherheit.



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