K
Kathrin
Guest
Hallo!
Ich hatte schon einmal im Sommer 2007 einen Beitrag zum Erhalt einer Scheune verfaßt und "Volker" war damals so nett und hat mir einige Ratschläge gegeben. Also, ich wollte nur sagen, dass ich am 20.07.2007 Unterlagen gem. § 62 LBauO M-V eingereicht habe.Durch die Gemeindevertretung ist es gegangen und der Gemeinderat hat zugestimmt, jedoch hat mich jemand von der oberen Behörde auf dem Kieker. Die Gemeinde hat mir geschrieben ich kann weitermachen und die obere Behörde sagt nein, der Baustopp bleibt bestehen. Ich soll den Nachweis Standsichertheit, Nachweis Brandschutz, Erschließung Wasser und Energie, Entsorgung Abwasser, Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das ist doch ein Witz oder ? Wir wollen keine Wohnungen in diese Scheune bauen, sondern einfach nur diese Scheune erhalten als Scheune. Ich kenne mich leider zu wenig in den Gesetzlichkeiten aus.
Viele Grüße
Kathrin
Ich hatte schon einmal im Sommer 2007 einen Beitrag zum Erhalt einer Scheune verfaßt und "Volker" war damals so nett und hat mir einige Ratschläge gegeben. Also, ich wollte nur sagen, dass ich am 20.07.2007 Unterlagen gem. § 62 LBauO M-V eingereicht habe.Durch die Gemeindevertretung ist es gegangen und der Gemeinderat hat zugestimmt, jedoch hat mich jemand von der oberen Behörde auf dem Kieker. Die Gemeinde hat mir geschrieben ich kann weitermachen und die obere Behörde sagt nein, der Baustopp bleibt bestehen. Ich soll den Nachweis Standsichertheit, Nachweis Brandschutz, Erschließung Wasser und Energie, Entsorgung Abwasser, Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das ist doch ein Witz oder ? Wir wollen keine Wohnungen in diese Scheune bauen, sondern einfach nur diese Scheune erhalten als Scheune. Ich kenne mich leider zu wenig in den Gesetzlichkeiten aus.
Viele Grüße
Kathrin